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Die Wahl, die an einem Sonntag oder Feiertag durchgeführt werden muss (§ 16 Bundeswahlgesetz), am 31. August, 7., 14., 21., 28. September, 3., 5., 12., 19. oder spätestens am 26. Oktober 2025 stattfinden. Der Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt; er tut dies in der Regel im Einvernehmen mit Bundes- und Landesregierungen.
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