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Anwesend: Udo Kraußer (CSU), Evi Kraußer (CSU), Harald Braunersreuther (CSU), Helmut Schmidt (CSU), Martin Ring (Freie Wähler), Heiko Scholl (Freie Wähler), Katharina Angermeier (Bündnis 90/die Grünen), Mechthild Scholz (2. Bürgermeisterin, Bündnis 90/die Grünen), Markus Buchner (SPD), Tom Jenneman (SPD)
Sitzungsleitung: Erich Dannhäuser (3. Bürgermeister, SPD)
Top 1 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 19.10.2021 und 28.10.2021
Abstimmung: einstimmig angenommen
Top 2 Vollzug der BaumschutzVO; Anträge auf Befreiung vom Verbot, geschützten Baumbestand zu entfernen
Top 2.1 Leinleitenweg 3 (2 Douglasien)
Abstimmung: Einstimmig genehmigt
Top 2.2 Lustweg 4 (2 Fichten, 1 Douglasie, 1 Tanne)
Abstimmung: Einstimmig genehmigt
Top 2.3 Kirchhoffstraße 22 (1 Amberbaum)
Begründung: Baum zwar vital, aber zu groß für Reihenhausgarten.
Diskussion:
Abstimmung: Fällen wird mit 9:2 Stimmen gegen die Stimmen der Grünen genehmigt
Top 2.4 Sachstand Abholzung OBI
Information:
Grundsätzlich ist es so, dass der OBI bei der Fällung die örtliche Baumschutzverordnung nicht beachtet hat, d.h. der Bauausschuss hätte der Fällung vorher zustimmen müssen. Somit ist das eine Ordnungswidrigkeit. Das ist in erster Linie Sache der Verwaltung das zu verfolgen und zu klären.
Kompliziert wird die Sache auch durch die Rolle des Landratsamts bzw. der unteren Naturschutzbehörde (UNB). Diese hat nämlich dem OBI in einem Schreiben erlaubt zwei abgestorbene Kiefern auf diesem Grundstück zu entfernen und erklärt, dass keine weiteren Genehmigungen dafür nötig sind. Das ist auch richtig, weil hier die Baumschutzverordnung nicht greift. In dem gleichen Schreiben hat die UNB darauf hingewiesen, dass es für die restlichen, gesunden Bäume einen Verbotszeitraum für die Fällung gibt.
Ein von der Stadt beauftragter Rechtsanwalt hat die Sache so eingeschätzt, dass dieses Schreiben eindeutig keine Erlaubnis zur Fällung der restlichen Bäume ist, aber die UNB hätte an dieser Stelle eigentlich über die Röthenbacher Baumschutzverordnung informieren müssen. Das Schreiben kann den Eindruck erwecken, dass die UNB nichts gegen die Fällung der restlichen Bäume hat. Der OBI wäre allerdings trotz dieses Schreibens in der Pflicht gewesen sich über eine Baumschutzverordnung zu erkundigen.
Insgesamt kommt der Rechtsanwalt zu dem Ergebnis, dass ein Bußgeld in Höhe von 5.000€ angemessen wäre. Theoretisch wären nach Baumschutzverordnung bis zu 50.000€ möglich, allerdings meint er muss man das irreführende Schreiben der UNB berücksichtigen. Weiterhin kann der Stadtrat eine Ersatzbepflanzung auf dem gleichen Grundstück anordnen.
Diskussion:
Fazit: Wird weiterverfolgt, höhere Strafe wird angestrebt.
Top 3 Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von 5 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 59/1 und 59/7 der Gemarkung Röthenbach a.d.Pegnitz, Pegnitzstraße 26; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
Hintergrund:
Diskussion:
Doppelparker:
mögliches Hochwasser:
Gemeindliches Einvernehmen:
Mechthild Scholz (2. Bürgermeisterin, Bündnis 90/die Grünen): Vorschlag Stellplatzsatzung ändern, da uns alle die Doppelparker stören. → Hailand: geht eigentlich nicht Doppelparker auszuschließen, das muss man schon besonders begründen.
→ Heute kein Beschluss, wir wollen abwarten. Unsere Bedenken werden an Landratsamt weitergegeben.
Top 4 Antrag auf Baugenehmigung für die Aufstockung des Bestandsgebäudes Rückersdorfer Straße 18, Fl.Nr. 259 Gemarkung Röthenbach a.d.Pegnitz (ABS 07.07.2020, TOP 7 ö.; ABS 27.10.2020, TOP 4 ö.); Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
Hintergrund:
Wurde vom Gremium abgelehnt, da einige der Edeka-Parkplätze als Doppelparker für dieses zusätzliche Stockwerk umfunktioniert werden sollen. Da das Vorhaben aber zulässig ist, hat das Landratsamt angekündigt die Stadt zu überstimmen und das Projekt zu genehmigen. Dennoch muss der Röthenbacher Stadtrat nochmal entscheiden, ob das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Diskussion:
Abstimmung: Einstimmiges Einvernehmen nicht erteilt.
Top 5 Antrag auf Wohnraumerweiterung und Errichtung einer Terrasse im Obergeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 427/45 Gemarkung Röthenbach a.d.Pegnitz, Reichswaldwiese 12; Evtl. Zustimmung zur Gewährung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.6 "Alte Siedlung" (ABS 21.09.2021, TOP 5 ö.)
Hintergrund:
Wurde letztes Mal vertagt, da das unerlaubter Weise als Ferienwohnung genutzt wurde.
Diskussion:
CSU: Kann zustimmen, man sollte aber überwachen, dass das nicht mehr gewerblich genutzt wird. → Lässt sich schwer umsetzen. Nutzungsänderung müsste aber auch beantragt und genehmigt werden.
Abstimmung: Einstimmig genehmigt
Top 6 Bekanntgabe von Bauanträgen, die seit der Sitzung vom 28.10.2021 als Angelegenheit der laufenden Verwaltung bearbeitet wurden
Top 7 Berichterstattung über die Behandlung von Anregungen aus früheren Sitzungen des Ausschusses
Top 8 Verschiedenes
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