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Unser Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer für Hunde die aus dem Tierschutz geholt wurden ist zwar nicht in der Gemeineratsitzung vom 02.12.2021 behandelt worden, unser Anliegen in diesem Antrag wurde aber - nach kontroverser Diskussion - in die neue Hundesteuersatzung (HundStS) unter Paragraph 6 Absatz 2 aufgenommen. Damit können Hundehalter die einem Hund aus dem Tierschutz ein neues Zuhause gegeben haben die Hundesteuer auf Antrag rückwirkend für ein Jahr erstattet bekommen.
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