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Bündnis 90/Die GrünenIm Hersbrucker Stadtrat

Paul Kornmayer
Stadtrat

Tel./Fax.09151/ 7476
1. Juni 2005

Antrag im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Plattmeier , im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des LEP stellen wir folgenden

Antrag:

Die Stadt Hersbruck beantragt folgende
Änderungen des Landesentwicklungsprogrammentwurfs:

1. In Teil B V erhält der Absatz 2.1.1 folgende Fassung:

(Z) Die ausreichende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten soll umwelt- und sozialverträglich erfolgen, wobei die Gesundheitsvorsorge beim Ausbau des Mobilfunknetzes besonders zu berücksichtigen ist.

(G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass beim Ausbau der Mobilfunknetze auf einen sparsamen Flächenverbrauch und die Schonung der Landschaft geachtet wird.

2. In Teil B V erhält der Absatz 2.1.5 folgende Fassung:

(Z) Die flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Telefonstellen ist aufrechtzuerhalten.

Begründung:
Das Landesplanungsrecht soll geändert werden, damit Gesundheitsvorsorge, Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie Land-schaftsschutz hohe Bedeutung erhalten. Die ausreichende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten und die Gesundheits-vorsorge werden durch die beantragte Änderung zu gleichberechtigten abwägungsfähigen Belangen.
Die zunehmende Demontage öffentlicher Telefonstellen, insbesondere im ländlichen Raum widerspricht dem landesplaneri-schen Ziel einer unbeeinträchtigten flächendeckenden Versorgung mit Telekommunikationsdiensten.

3. An das bestehende Ziel (Z) 2.1 im Kapitel LEP B IV 2. Landwirtschaft wird folgender Satz angefügt:

Die Entscheidung vieler Landwirte und Verbraucher für eine gentechnikfreie Produktionsweise ist durch geeignete Maßnah-men zu unterstützen und substanziell zu sichern.

Begründung:
Die Ausbringung gentechnisch manipulierten Saatguts kann zu unabsehbaren und nicht rückholbaren Folgen führen. Genma-nipulierte Pflanzen können sich in der freien Natur unkontrolliert ausbreiten und eine gentechnikfreie Landwirtschaft unmög-lich machen. Deshalb sollte die freie Entscheidung vieler Landwirte für eine gentechnikfreie Produktion als Ziel der Landes-planung begrüßt und staatlicherseits unterstützt werden.

4. In Teil B V erhält der Abschnitt 3.1.2 folgende Fassung:

Es ist von besonderer Bedeutung, dass die bayerische Energieversorgung im Interesse der Nachhaltigkeit künftig auf einem ökologisch und ökonomisch ausgewogenen Energiemix, insbesondere auf erneuerbaren Energien beruht.

Begründung:
Im Abschnitt B V (Seite 56) des LEP-Entwurfs wird unter dem Punkt 3.1.2 die Atomenergie festgeschrieben. Dies steht im Widerspruch zum mehrheitlichen Bürgerwillen.

Mit freundlichen Grüßen

Kornmayer (Sprecher)

Antrag vom 1. Juni 2005

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