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Stadt Lauf a. d. Pegnitz
Herr 1. Bürgermeister
Rüdiger Pompl
Urlasstrasse 22
91207 Lauf a. d. Pegnitz
Verbesserung der Naturausstattung und Biotopstruktur
Lauf, den 28.02.2007
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pompl,
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen - FDP beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Naturausstattung und Biotopstruktur zu planen und Kosten zur Umsetzung zu ermitteln, damit die erforderlichen Mittel zur Umsetzung in die MIP (Mittelfristige Investitionsplanung eingesetzt werden können.
Begründung:
Der verabschiedete Landschaftsplan der Stadt Lauf weist klar nach , dass trotz der reichhaltigen Naturausstattung die Grenzen der Belastbarkeit des Naturhaushaltes im Raum Lauf erreicht sind und daher die Umsetzung Planungsziele zu Verbesserung der Lebensgrundlagen für Mensch und Tier dringend notwendig ist. Unsre Fraktion gegrüßt, daher grundsätzlich das in der Planungen festgelegte Leitbild und Planungskonzept. Entsprechend den Zielsetzung der Agenda 21 soll das Prinzip der Nachhaltigkeit eine gleichgewichtige Berücksichtigung sozialer, ökonomischer und ökologischer Belange die zukünftige Entwicklung der Stadt Lauf bestimmen
Mit der Einführung des Ökokontos und der Pflege von Hutangern hat die Stadt Lauf bereits Schritte unternommen um weiteren Belastungen des Naturhaushaltes entgegenzuwirken.
Dennoch zeigt die Tabelle 4 (S 38) im Landschaftsplan, dass die geschützten Biotopflächen nur 1,1 % des offenen Landes betragen und damit weit unter dem Mindestqualitätsziel von 10% der Landesfläche liegt. Auch unter Hinzuziehung von Feldhecken, Hutangern und Streuobstweisen werden nur 4% des Flächenanteils erreicht. Auch das Vorkommen von 26 Vogelarten auf den Roten Listen, bzw. Vorwarnlisten muss als Warnsignal für die Bedrohung des Naturhaushaltes aufgefasst werden
Zudem wird festgestellt, dass die früher durchgeführten Flurbereinigungsmaßnahmen in Beerbach und Bullach auch heute noch zu einer gewissen Strukturarmut geführt haben. Es kann daher kein Zweifel daran bestehen, dass konkrete Planungen und Konzept zur Verbesserung des Naturhaltes ergriffen werden müssen, damit die rechtlichen Vorgaben des Naturschutzgesetzes eingehalten werden können.
Antrag vom 28.2.2007
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