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Unmut über das Kindergartengesetz

Schwaiger Grüne hatten zu Diskussion ins Schloss eingeladen - Änderungsbedarf?

Schwaig - Frust, Wut und Enttäuschung heizten jüngst die Atmosphäre im Schwaiger Schloss gewaltig an. Die Grünen hatten zu einer Diskussionsveranstaltung über die Erfahrungen mit dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), das seit 2005 in Kraft ist, eingeladen.

Erzieherinnen,  Leiterinnen sowie ein Leiter verschiedener Kindertagesstätten aus dem Nürnberger Land brachten ihren Unmut über einen enorm gestiegenen bürokratischen Aufwand zum Ausdruck. So nähmen beispielsweise die Gespräche über Buchungszeiten, deren Erfassung und Kontrolle viel zu viel Zeit in Anspruch. Für die Mitarbeiterinnen sei der Arbeitsplatz unsicherer geworden - je nach Buchungszeiten würden Arbeitszeiten verlängert oder gekürzt. Die so geforderte Flexibilität sei mit einem geregelten Familienleben nicht zu vereinbaren. Das neue Gesetz soll zwar ausdrücklich die Integration von Kindern mit Behinderung und mit Migrationshintergrund fördern, ein erhöhter Gewichtungsfaktor für diese Kinder soll eine spezielle Förderung ermöglichen. Die Gewichtungsfaktoren seien aber zu gering angesetzt, Zeit und Geld für eine ausreichende Förderung gar nicht vorhanden.

An diesem Punkt setzte auch die Hauptkritik von Renate Ackermann, der sozialpolitischen Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, an. Sie fordert die Abschaffung der Gewichtungsfaktoren, weil diese notwendigerweise eine Stigmatisierung der Kinder zur Folge hätten. Diese müssten nämlich zu einem Zeitpunkt als „behindert“ eingestuft werden, an dem eine verlässliche Diagnose oft noch gar nicht möglich sei. Kinder mit einem hohen Förderbedarf, wie z.B. bei ADS oder ADSH (Hyperaktivität), würden zudem gar nicht berücksichtigt. Auch gäbe es immer mehr Kinder, die in ihrer Sprachentwicklung besonders unterstützt werden müssten. Der Gewichtungsfaktor „Migrationshintergrund“, mit dem eine sprachliche Förderung finanziert werden soll, gilt aber nur für die Kinder, deren Eltern beide einen anderen Pass haben.

Günther Krauß, Geschäftsführer des Instituts für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA) in Nürnberg, war einer der „Väter“ des BayKiBiG. Er sieht die Entwicklung vorwiegend positiv. Die Kindertagesstätten würden sich mehr an den Bedürfnissen der Eltern orientieren, die Öffnungszeiten hätten sich verlängert und die Gewichtungsfaktoren hätten zu einem Ausgleich der besonderen Belastungen von Kindertagesstätten in Problemgebieten geführt. Geschäftstüchtige Leitungen bekämen mehr Freiräume für die Entwicklung der Einrichtungen.  Herr Krauß wies auch darauf hin, dass die Stadt Nürnberg infolge des neuen Gesetzes 80 zusätzliche Kräfte für ihre Kindergärten einstellen musste, um den geforderten Personalschlüssel einhalten zu können. Dringenden Änderungsbedarf sieht er bei der Gastkinderregelung. Die führe in der Praxis häufig dazu, dass einzelne Kommunen die Kostenübernahme für eine Kita in einer anderen Gemeinde verweigerten. Dies schränke die Wahlfreiheit der Eltern unzulässig ein und gefährde die Vielfalt des pädagogischen Angebotes, da vor allem Einrichtungen mit besonderen Konzepten wie Waldorf-, Montessori- oder Waldkindergärten auf Kinder aus anderen Gemeinden angewiesen seien.

Im September findet eine öffentliche Anhörung vor dem Bayrischen Landtag zu den Erfahrungen mit dem BayKiBiG statt. Frau Ackermann forderte die anwesenden Erzieherinnen ausdrücklich auf, daran teilzunehmen, ihre Erfahrungen weiterzugeben und sich für eine Revision des Gesetzes einzusetzen. Sehr groß seien die Hoffnungen allerdings nicht, war das BayKiBiG doch vor zwei Jahren bereits gegen den massiven Widerstand von Eltern, Trägern und Pädagogen eingeführt worden. Gut begründete Einwendungen waren damals von der CSU einfach vom Tisch gewischt worden.

Die Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen fordert eine Gesetzesreform, durch die die Gewichtungsfaktoren gestrichen und der Anstellungsschlüssel gesenkt wird, so dass grundsätzlich kleinere Gruppen gebildet werden können. Der Basiswert soll neu berechnet werden und neben der Zeit am Kind auch die Verfügungszeiten für pädagogische Vorbereitung, Verwaltungsaufgaben, Elternarbeit und Krankheitsvertretungen enthalten. Nur kleine Gruppen mit ausreichend gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen gewährleisten eine individuelle Förderung aller Kinder.

Pressebericht der Pegnitz-Zeitung vom 3. August 2007

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