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RÖTHENBACH (bu) — Morgens um sechs oder sieben Uhr vor der Arbeit noch schnell eine Runde schwimmen gehen? In den heimischen Freibädern bleibt das wohl Zukunftsmusik. Der Röthenbacher Grünen-Stadtrat Thiemo Graf hat in der letzten Stadtratssitzung einen entsprechenden Antrag zurückgezogen, nachdem die Verwaltung erhebliche rechtliche Bedenken angeführt hatte.
Die Grünen hatten prüfen lassen, ob „Frühschwimmer“ nicht schon vor der offiziellen Bad-Öffnungszeit um 8 oder 9 Uhr ihre Bahnen ziehen könnten, allerdings dann ohne Aufsicht durch einen Schwimmmeister oder anderes Personal.
Denn zusätzliche Personalkosten sollten durch die vermutlich nur wenigen „Frühschwimmer“ nicht verursacht werden, der Einlass sollte eventuell über die Dauerkarte geregelt werden.
In ihrer Antwort auf den Antrag berief sich die Röthenbacher Stadtverwaltung nun auf einen aktuellen Aufsatz von Prof. Dr. Carsten Sonneberg genau zu diesem Thema.
Der Experte stellt darin fest, dass Haftungsfreistellungen (eine solche müsste jeder Badbesucher unterschreiben, der ohne Aufsicht schwimmen möchte) des Kunden unwirksam sind. Auch wenn eine solche Haftungsfreistelllungserklärung vorliege, bestehe weiterhin die strafrechtliche Verantwortung des Badbetreibers, in diesem Fall also der Stadt Röthenbach.
„Vor diesem Hintergrund ist die Geschichte zu heikel“, meinte Graf, der seinen Antrag daraufhin zurückzog, sich zugleich aber wunderte, wie andere Kommunen, in denen es ein solches „unbeaufsichtigtes Schwimmen“ gibt, mit den rechtlichen Bedenken umgehen.
Er bat, zu überlegen, ob man stattdessen zumindest einen „Frühschwimmer-Tag“ pro Woche mit Personal einführen könnte.
Prinzipiell war man sich im Stadtrat jedoch einig, dass Röthenbach durch die Öffnung des Bads an heißen Tagen um 8 Uhr morgens sowie durch die langen Öffnungszeiten am Abend und bis weit in den September hinein schon viel Bürgernähe praktiziere.
Pressebericht der Pegnitz-Zeitung vom 31. Oktober 2006
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