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Landschaftsschutz ja -aber noch nicht gleich

LAUF (mm) — Der Stadtrat Lauf möchte für den Großteil des nicht besiedelten Laufer Stadtgebiets einen Landschaftsschutz, will aber vorerst nicht, dass er wirksam wird. Dies zumindest ist die Situation, wenn die Mehrheit der Stadträte der Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses folgt, die in der Dienstagsitzung gegen die Stimmen der Grünen beschlossen wurde.

Der Grund: Man will der Simonshofener Teilnehmergemeinschaft in Bezug auf ihr anstehendes Flurneuordnungsverfahren die Angst nehmen, die diese aufgrund von „gefühlten Erfahrungen“ vor dem Landschaftsschutz haben, so Bürgermeister Rüdiger Pompl. Erst wenn die Flurneuordnung und Dorferneuerung in dem Laufer Ortsteil über die Bühne ist, soll der erweiterte Landschaftsschutz im gesamten Stadtgebiet verankert werden.

In der Umwelt- und Bauausschuss-Sitzung am Dienstag waren es nur noch die Vertreter der Grünen, die an dem mehrheitlichen Stadtratsbeschluss vom Mai festhalten wollten. Damals war man sich einig, dass man die Landschafts- und Naturschutzziele des sogenannten Landschaftsplans gerne noch untermauert hätte, indem man einen Großteil der nicht besiedelten Flächen des Stadtgebiets unter Landschaftsschutz stellt. Da die Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten dem Landkreis obliegt, wurde der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt im Auftrag des Stadtrats vorgeschlagen, ein entsprechendes Verfahren auf den Weg zu bringen.

Das Landratsamt erfüllte dieses Anliegen wunschgemäß und leitete dazu die Anhörung der Träger öffentlicher Belange ein, wozu auch die Stadt Lauf gehört, die jetzt Stellung beziehen sollte. Hier hatte sich nun aber in der Zwischenzeit eine neue Situation ergeben. Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken sowie der Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbands, Günther Felßner, hatten Protest gegen den Landschaftsschutzplan angekündigt.

Das für Flurneuordnung zuständige Amt in Ansbach befürchtet gemeinsam mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Simonshofen Probleme bei der geplanten Flurneuordnung in Simonshofen, wenn bestimmte Flächen Landschaftsschutzgebiet sind. Die Bereitschaft zum Tausch nehme ab, wenn Grundstücke ohne Landschaftsschutz gegen Flächen mit Landschaftsschutz stehen.

Dieser Einschätzung schließt sich auch Felßner an, der darüber hinaus die Ausweisung zusätzlicher Landschaftsschutzgebiete grundsätzlich für verfehlt hält, weil sie den ohnehin schon immensen Verwaltungsaufwand der Bauern weiter erhöhe („Ist die Verordnung erst einmal da, muss jede Hütte in einem Kirschgarten und jeder Zaun, der errichtet werden soll, geprüft und genehmigt werden“). Und weil zudem die besondere Schutzbedürftigkeit der betroffenen Flächen nicht nachvollziehbar und somit der Eingriff in Eigentumsrechte nicht gerechtfertigt sei.

In der Umwelt- und Bauausschusssitzung, in der nun über die Stellungnahme der Stadt Lauf entschieden werden sollte, machten sich die Sprecher von CSU, FW und SPD diese Argumente zu eigen. Maximilian Döbler (CSU): „Wir sollten den Simonshofenern für die Flurneuordnung und Dorferneuerung Spielraum lassen.“ Claus Offenhammer (FW): „Wir sollten die Stellungnahme der Bauern ernst nehmen. Man sollte erst die Feinplanung abschließen und dann das übergeordnete Raster drüberlegen.“ Frank Ittner (SPD): „Mit einem erweiterten Landschaftsschutzgebiet haben die Bauern mehr Bürokratie zu erwarten. Wir sollten die Flurneuordnung in Simonshofen erst abwarten.“

Grünen-Sprecher Hans Kern, der darauf hinwies, dass die befürchtete Einschränkung des Handlungsspielraums durch den Landschaftsschutz nicht der Realität entspreche, fand – trotz Geburtstagsbonus’, denn er feierte an diesem Tag – wenig Gehör. Und sein Kollege Benedikt Bisping blieb mit dem Antrag allein, die Bedenkenträger mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Stadt Lauf und dem Landratsamt an einen Tisch zu holen, um zu sehen, welche Argumente tatsächlich begründet sind.

Alle Ausschussmitglieder bis auf die Grünen stimmten am Ende dafür, den Einwänden Rechnung zu tragen und beim Landratsamt die Aussetzung des Landschaftsschutzverfahrens zu beantragen.

Was die konkrete Wirkung der Landschaftsschutzverordnung ist, wurde bei der Sitzung der Ausschüsse nicht deutlich. Eine Nachfrage der PZ bei der Unteren Naturschutzbehörde ergab: Der Sinn besteht darin, private Bauvorhaben im Außenbereich (also außerhalb besiedelten Gebiets) zu verhindern. Landwirtschaftliche Bauvorhaben (Scheunen oder Hallen) sind hiervon nicht betroffen. Sie bedürfen keiner Genehmigung, sie stehen jedoch unter Erlaubnisvorbehalt, das heißt, gegebenenfalls wird eine veränderte äußere Gestaltung oder ein veränderter Standort vorgeschlagen. Ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist von den Schutzregelungen überhaupt nicht berührt.

Wenn es bei Flurneuordungsverfahren Kollisionen zwischen dem Amt für Ländliche Entwicklung und der Unteren Naturschutzbehörde gibt, dann deswegen, weil Konflikte mit dem Naturschutzgesetz auftreten (das ohnehin immer gilt), nicht aber mit der Landschaftsschutzverordnung.

Dem entspricht die Erfahrung des Laufer Bauamtsleiters Gerhard Zenger. So weit er sich erinnern kann, gab es bei der Flurneuordnung in Schönberg und Weigenhofen – Ortsteile, die ebenfalls von landschaftsgeschützten Flächen umgeben sind – keine großen Schwierigkeiten. „Da wurde höchstens eine geplante Scheune ein Stück versetzt, aber das war nichts Problematisches.“

BBV-Obmann Günther Felßner war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Pressebericht der Pegnitz-Zeitung vom 18. Oktober 2007

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