Menü

Antrag der Feuchter Grünen zur Klärung der Verkehrssituation im Wohngebiet "Parkside"

Antrag:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rupprecht,

hiermit stelle ich als Marktgemeinderätin im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag:

Der Gemeinderat bzw. der Bauausschuss möge sich in seiner nächsten Sitzung mit dem Thema Verkehrssituation im Wohngebiet Parkside befassen.

Begründung:

Die meisten von uns werden ein Schreiben von Anwohnern des Wohngebietes Parkside mit der Klage über die Verkehrssituation bekommen haben. Einige haben sich bereits vor Ort sachkundig gemacht.

Wir "Grünen" sind der Meinung, dass wir im Bauausschuss versuchen sollten, eine gute und einvernehmliche Lösung zur Verbesserung der Situation für die Anwohner zu finden. Vorstellbar wären z. B. Gespräche mit der Polizei wegen Geschwindigkeitskontrollen, Smiley-Schild aufstellen, Markierungen auf der Straße, Gespräche mit den Paketdiensten und anderen Unternehmen, welche regelmäßig im Wohngebiet Parkside unterwegs sind, eon runder Tisch mit den Bewohnern um diese in die Planungen mit einzubeziehen, etc.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Bogner
Fraktionsvorsitzende B90/Die Grünen

Nach oben

Zweiter Anlauf für Antrag zum Klimaschutz von Bündnis 90/Die Grünen und SPD

Antrag:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

es ist neuerdings bekannt und weitestgehend akzeptiert, dass Klimaschutz eine Jahrhundert-Aufgabe ist, dem sich alle politischen Ebenen Bund, Land und Kommunen stellen müssen.
Der Markt Feucht ist dazu bereit.
 

Der Markt Feucht wächst, entwickelt sich und hat vielfältige Aufgaben zu bewältigen, die sehr häufig auch klimapolitische Aspekte haben. Um diese Entwicklung so nachhaltig und klimafreundlich wie möglich zu gestalten, stellen die Fraktionen SPD und  Bündnis90/Die Grünen folgenden Antrag:

  • Der Markt Feucht wird relevante Maßnahmen in Zukunft konsequent und ambitioniert so gestalten, dass sie den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen und das soziale und gesellschaftliche Gefüge stärken. Aus diesem Grund wird die Marktgemeinde verstärkt bei allen Beschlüssen auch auf die Auswirkungen für den Klimaschutz achten.
  • Die Verwaltung wird beauftragt bei Beschlüssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine entsprechende Abwägung darzustellen, um die Auswirkungen des zu fassenden Beschlusses hinsichtlich der Nachhaltigkeit in Bezug auf Klimaschutz, Ökologie und Ökonomie besser bewerten zu können.
  • Beispiele für konkrete Möglichkeiten für die Beachtung des Klimaschutzes durch den Markt Feucht sind Baumaßnahmen oder Sanierungen wie die neue Kita in der Altdorfer Str., der Ausbau der Nürnberger Straße, die Entwicklung des sog. Sailer-Areals, Bebauungspläne wie der südlich der B8, die Klärschlammtrocknung oder Projekte, die den Verkehr, die Naherholung oder die mögliche Erweiterung von Förderungen zur Einsparung von CO2 betreffen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend zu prüfen an welchen Stellen im Gemeindegebiet zusätzlich Laubbäume gepflanzt werden können, um den Anteil CO2-absorbierenden und mikroklimatisch wirksamen Bewuchses maximal zu erhöhen.
  • Die Verwaltung überarbeitet das „Integrierte Klimaschutzkonzept des Marktes Feucht“ sowie das CO2-Minderungsprogramm“ des Marktes Feucht und der Feuchter Gemeindewerke.
  • Die Verwaltung bindet aller Bürgerinnen und Bürger in die Klimaschutzmaßnahmen ein, indem der Markt auf verschiedenen Wegen informiert, um das Bewusstsein für ein Umdenken zu schaffen.
  • Dem Marktgemeinderat (vorberatend durch den Umweltbeirat) wird jährlich ein Bericht vorgelegt, der die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Klimazile von Paris erläutert und anhand der gefassten Beschlüsse zusammenfassend darstellt.

Dazu sollten auch die Möglichkeiten der Mitgliedschaften des Markt Feucht im Bay. Gemeindetag, im Städtetag und im Klimabündnis genutzt werden. Auch die Erfahrungen anderer Gemeinden insbesondere die des eigenen Mittelzentrums sollten genutzt werden.

Mit freundlichem Gruß

Rita Bogner
Fraktionsvorsitzende B90/Die Grünen Feucht

Ernst Klier
SPD Feucht

Nach oben

Der Markt Feucht berücksichtigt die Auswirkungen auf das Klima bei seinen Entscheidungen

Antrag

Der Markt Feucht wächst, entwickelt sich und hat vielfältige Aufgaben zu bewältigen, die sehr häufig auch klimapolitische Aspekte haben. Um diese Entwicklung so nachhaltig und klimafreundlich wie möglich zu gestalten, stellt die Fraktion Bündnis90/Die Grünen folgenden Antrag:

Der Markt Feucht

  • erkennt an, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen und Planungen in Deutschland nicht ausreichen werden, um die Erderwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
  • berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen. Es werden diejenigen Lösungen bevorzugt, die konsequent den Klima-, Umwelt- und Artenschutz berücksichtigen und den Klimawandel und dessen Folgen abschwächen. Hierzu sollen für sämtliche Beschlussvorlagen die besten Alternativen und Lösungen für Klima-, Umwelt- und Artenschutz dargestellt und bewertet werden. Im Zweifelsfall soll pro Klimaschutz entschieden werden.
  • berichtet dem Marktgemeinderat und der Öffentlichkeit jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen um daraus angemessene und weitere wirksame Konsequenzen zu ziehen.
  • veranlasst die sofortige Prüfung, an welchen Stellen im Gemeindegebiet zusätzlich Laubbäume gepflanzt werden können, um den Anteil CO2-absorbierenden und mikroklimatisch wirksamen Bewuchses maximal zu erhöhen.
  • überarbeitet das „Integrierte Klimaschutzkonzept des Marktes Feucht“ sowie das „CO2- Minderungsprogramm“ des Marktes Feucht und der Feuchter Gemeindewerke GmbH.
  • bindet alle Bürger in die Klimaschutzmaßnahmen ein, indem er über verschiedene Kanäle (Bote, Reichswaldblatt, Flyer...) informiert und versucht, das Bewusstsein für ein Umdenken und dringende Verhaltensänderungen zu schaffen.

Begründung

Der Mensch hat einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche weltweit zu spüren sind. Die Erwärmung der Erde muss begrenzt werden und die Weltgemeinschaft hat in Paris 2015 dazu einen klaren Zielkorridor definiert. Dieser völkerrechtliche Vertrag muss auch auf der kommunalen Ebene umgesetzt werden.

Rita Bogner
Fraktionsvorsitzende B90/Die Grünen

Nach oben

Schwimmunterricht soll im nächsten Sozial- und Kulturausschuß Thema werden

An die Marktgemeinde

Antrag

Die Meldungen in den Medien von Badeunfällen haben uns alle aufgeschreckt. Leichtsinn und Übermut können wir nicht verhindern, aber mangelndes Schwimmvermögen unsere Kinder und Jugendlichen müssen wir mit dem im Grundschullehrplan vorgesehenen Schwimmunterricht gewährleisten.

Daher beantrage ich als Marktgemeinderätin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass das Thema Schwimmunterricht in der Grundschule im nächsten Sozial- und Kulturausschuss behandelt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Bogner
Fraktionsvorsitzende B90/Die Grünen

Nach oben

Der Markt Feucht unterstützt das Volksbegehren "Rettet die Bienen!“

An die Marktgemeinde Feucht

Antrag

Hiermit stelle ich als Marktgemeinderätin für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden Antrag, der Marktgemeinderat bzw. das zuständige Gremium möge beschließen:         

Der Markt Feucht unterstützt das Volksbegehren "Rettet die Bienen!“ wie folgt:

1. durch bürgerfreundliche Eintragungszeiten zusätzlich zu den gesetzlichen Mindestbestimmungen wie folgt:
   - Mo-Mi, Fr durchgehend von 8 bis 19 Uhr
   - Do von 8 bis 20 Uhr
   - an allen Samstag und Sonntagen im Eintragungszeitraum jeweils drei Stunden
2. durch zusätzliche Eintragungsräume in Moosbach in der Bürgerhalle
3. durch Bekanntmachung der Eintragungszeiten in den örtlichen Medien

Begründung

Vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 läuft das Volksbegehren "Artenvielfalt in Bayern – Rettet die Bienen!“ Erfolg hat es jedoch nur, wenn sich während dieses Zeitraumes mindestens 10% der Wahlberechtigten unter Vorlage des Personalausweises in die Unterschriftenlisten eintragen, die nur im Rathaus ausliegen. Der Markt Feucht sollte das Volksbegehren durch großzügige, bürgerfreundliche Öffnungszeiten unterstützen, damit auch Berufstätige Gelegenheit zum Unterschreiben haben. Die „normalen“ Öffnungszeiten reichen dabei nicht aus. Die Eintragungsräume sollten über Mittag geöffnet werden und verlängerte Abend- und Wochenendeintragungszeiten angeboten werden.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen rechtzeitig über informiert werden, wann sie sich eintragen können.

Ziel des Volksbegehrens ist es, das Naturschutzgesetz zu verbessern, damit das stille Sterben der Bienen, Schmetterlinge, Vögel und Insekten endlich ein Ende hat und der Artenreichtum Bayerns erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Bogner
Fraktionsvorsitzende B90/Die Grünen

Der Höchstpreis für das Mittagessen in der Mensa soll auf 3 € für alle Besucher festgelegt werden. Für etwaige höhere Kosten übernimmt der Markt Feucht die Differenz

An die Marktgemeinde Feucht

Antrag

Hiermit stelle ich als Marktgemeinderat folgenden Antrag, der Marktgemeinderat  bzw. das zuständige Gremium möge beschließen:

Unabhängig von dem Anbieter der künftig das Mittagessen in der Mensa liefert, wird der Preis für das Essen auf 3 € als Höchstpreis für alle Besucher festgelegt. Für etwaige höhere Kosten übernimmt der Markt Feucht die Differenz. Entsprechende Gelder sind in den Haushalt einzustellen.

Begründung

Die Essensversorgung in der Mensa ist seit Jahren ein Streitpunkt und Inhalt vieler Schreiben an die Marktgemeinde sowie von Anträgen und Weiterleitungen von Informationen.

Es ist sehr zu begrüßen, dass jetzt der Caterer neu ausgeschrieben wurde, da das bestehende Angebot häufig nicht den Mindestanforderungen entspricht.

Beispiele:

Essen am 9.11.: Currywurst – Das Essen bestand aus einer Wurst, einem Schöpflöffel Ketchup und einem Brötchen. Dazu in einer kleinen Schale der Boden bedeckt mit Gurkensalat.

Essen am 14.11. Ravioli (vermutlich aus der Dose – halber Teller voll, dazu ein bisschen Eissalat.

Da alle Schüler der Ganztagsklassen verpflichtet sind in der Mensa zu Mittag zu essen, muss das angebotene Menü vollwertig sein und den Grundanforderungen einer gesunden Ernährung entsprechen.

Nach den neuen Ausschreibungen ist zu hoffen und zu erwarten, dass sich das Angebot an Essen qualitativ verbessert. Bisher zahlen die Schüler 3 € für das Essen. Dieser Betrag bringt manche Familien bereits an die Grenze der Belastbarkeit.

Deshalb sollte sich dieser Preis auch künftig nicht erhöhen. Dies wurde in vielen Briefen und Gesprächen immer wieder deutlich gemacht. Auszüge dazu:

Protokoll "Runder Tisch" 8.5.15: Der Preis soll für die Eltern bei 3 € bleiben, evtl. können Erwachsene 3,50 € bezahlen (Lehrer, Erzieher?)

Brief 24.6.2014: "Ich habe dabei an einen Zuschuss von 1 € bis 1,50 € gedacht"

Schreiben vom 9.5.2016: „Wenn ich richtig informiert bin, unterstützt der Schulverband Altdorf das Essen der Ganztagsschüler finanziell mit 1,50 € pro Schüler, damit es vollwertig sein kann. Der Schulverband in Velden bezahlt das Essen für Ganztagsschüler komplett! Ich denke, wir sind in Feucht nicht ärmer und uns sollte eine gesunde und vollwertige Ernährung unserer Kinder es wert sein dies aufzuwerten und besser zu gestalten."

Auch in den Diskussionen im Rechnungsprüfungsausschuss gab es die übereinstimmende Meinung, dass an dem Preis von 3 € festgehalten werden sollte, wenn es nicht möglich ist einen noch günstigeren Preis zu erreichen.

Nach meiner Überzeugung sollte das Essen für alle Besucher der Mensa zum gleichen Preis angeboten werden. Auch für Kinder aus Regelklassen, dem Hort … Auch Erwachsene (Beschäftigte der Gemeinde, Lehrkräfte…) sollten den gleichen Preis bezahlen, da sie auch das gleiche Essen bekommen.

Sollten in Zukunft verschieden große Portionen angeboten werden, kann man natürlich über eine Reduzierung des Preises für kleinere Portionen nachdenken (analog zu den Preisen für Kindergärten bei vielen Caterern).

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Hagel

Nach oben

Die Gemeinde soll mit Fahnen und in neu gedruckten Broschüren sichtbar Stellung beziehen gegen Rechtsextremismus

An die Marktgemeinde Feucht

Antrag

Hiermit stelle ich als Marktgemeinderat folgenden Antrag: der Marktgemeinderat bzw. das zuständige Gremium möge beschließen:

1.) Die Gemeinde lässt 2 Fahnen anfertigen mit dem Motto "Feucht ist bunt, nicht braun". Das Layout sollte / könnte sich an das Aussehen der Fahnen in Wunsiedel anlehnen.

2.) In den entsprechenden Broschüren über den Markt Feucht werden bei Neuauflagen Seiten eingefügt, die auf die Mitgliedschaft in der "Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg" hinweisen. Dies ist zunächst die Broschüre, in der sich der Markt Feucht generell vorstellt, dies sollte auch auf dem Flyer der JUZ erscheinen und evtl. bei weiteren Einrichtungen.

Begründung

In den letzten Monaten nehmen rechtsradikale und generell rechte Einstellungen in unserer Gesellschaft zu. Da Feucht ja schon seit längerem Mitglied in der Allianz gegen Rechtsextremismus ist, sollten wir dies auch noch deutlicher in die Öffentlichkeit bringen. Seit einigen Jahren nehmen VertreterInnen des Gemeinderats am Wunsiedler Forum teil, so auch in diesem Jahr. Wunsiedel hat mehr als Feucht mit neo-nationalistischen Umtrieben zu kämpfen und bezieht auch über seinen Bürgermeister (CSU) in vorderster Front immer wieder deutlich dagegen Stellung. In Wunsiedel gibt es Fahnen, die z. B. bei den Forumssitzungen aufgehängt sind, und die die Mitgliedschaft in der Allianz gegen Rechtsextremismus deutlich machen. Auch Feucht sollte solche Fahnen anschaffen und bei allen wichtigen Gelegenheiten auch zeigen. Dies könnten z. B. der Neubürgerempfang sein, oder Veranstaltungen, die sich mit der Gefahr des Rechtsextremismus beschäftigen oder generell bei offiziellen Gelegenheiten. Ebenso sinnvoll wäre es unsere weltoffene Einstellung in allen entsprechenden Broschüren und Flyern darzustellen. Da könnte auch eine Darstellung des Helferkreises für Flüchtlinge und Asylbewerber oder Aktivitäten der Sportvereine für ein gemeinsames Miteinander aller Kulturen und Religionen gehören. Gerade in der jetzigen gesellschaftlichen Situation scheint es mir wichtig Stellung zu beziehen und rechtsextremistischem Gedankengut offensiv entgegen zu wirken.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Hagel

Nach oben

Wohnungen im "Liebelhaus" sollen einkommensschwachen Familien zur Verfügung stehen

An die

Marktgemeinde Feucht

Antrag

Hiermit stelle ich als Marktgemeinderat folgenden Antrag, der Marktgemeinderat  bzw. das zuständige Gremium möge beschließen  (sollte für die Umsetzung des Antrags kein weiterer Beschluss eines Ausschusses oder des Gemeinderats notwendig sein, wird die Verwaltung aufgefordert den Antrag schnellstmöglich umzusetzen.): 

Mindestens die beiden größeren Wohnungen im sog. „Liebelhaus“ in der Pfinzingstraße werden ab sofort geringverdienenden Familien – vor allem auch anerkannten Asylbewerbern – als Wohnraum angeboten.

Begründung

Es ist wohl allgemein anerkannt, dass es derzeit viel zu wenig günstigen Wohnraum gibt, dass allerorten Sozialwohnungen fehlen, und dass viele anerkannte Flüchtlingsfamilien in sehr beengten, teilweise unzumutbaren Verhältnissen in Gemeinschaftsunterkünften leben.

Das Gebäude in der Pfinzingstraße befindet sich im Besitz der Marktgemeinde und wurde so weit in Stand gesetzt, dass eine schnelle Belegung erfolgen kann.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass in dieser gesellschaftlichen Situation die Wohnungen leer stehen.

Dort sind 3 Wohnungen verfügbar. Zumindest die beiden größeren Wohnungen sollten schnellstmöglich für bedürftige Familien zur Verfügung gestellt werden.

Laut Auskunft der Verwaltung stellt sich die Beschlusslage im Gemeinderat derzeit wie folgt dar:

Einen Beschluss des Marktgemeinderates oder eines Ausschusses darüber, dass das Anwesen Pfinzingstraße 4 als Obdachlosenunterkunft verwendet wird, gibt es nicht.

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 10.03.2016 wurde unter TOP 11 lediglich seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Gebäudes als Obdachlosenunterkunft geprüft wird.

Für das Anwesen Pfinzingstraße 4 wurde mit Beschluss des Marktgemeinderates am 17.12.2015 ein Vorkaufsrecht ausgeübt mit folgender beschlussmäßigen Begründung:

Das Grundstück ist für eine spätere Erweiterung des Zeidelmuseums vorzuhalten (§ 24 Abs. 3 BauGB – Zum Wohle der Allgemeinheit).

Hinweis: Das Vorkaufsrecht wurde nicht mit dem Verwendungszweck Soziales Wohnen ausgeübt, s. a. Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 03.12.2015.

(E-Mail Frau Buchta vom 26.7.16)

Ich fordere deshalb – in Übereinstimmung mit allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses aus den unterschiedlichen Parteien und Gruppierungen – die Verwaltung auf, die Wohnungen im Gebäude Pfinzingstr. 4 schnellstmöglich für einkommensschwache Familien zur Verfügung zu stellen. Insbesondere anerkannte Familien von Asylbewerbern sollten hier eine Chance erhalten.

Ich empfehle zudem, dass die Verwaltung hierzu Kontakt zum Helferkreis für Flüchtlinge und Asylbewerber aufnimmt, da diese die Lebenssituation und den Bedarf der Menschen im Hotel Bauer und in der Brückkanalstraße wohl am besten mit einschätzen können.

Wie schon im Antragsanschreiben aufgeführt, wäre es sehr sinnvoll die Wohnungen jetzt sehr schnell zur Verfügung zu stellen, falls es dazu nicht notwendig ist einen Beschluss darüber in einem Ausschuss oder Gemeinderat zu fassen.                                                          

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Hagel

Nach oben

Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit

An die

Marktgemeinde Feucht

Antrag

Hiermit stelle ich als Marktgemeinderätin folgenden Antrag, der Marktgemeinderat  bzw. das zuständige Gremium möge beschließen:

In die derzeit bestehende Friedhofssatzung wird folgender Passus aufgenommen:

Das Aufstellen von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit ist verboten.

Begründung

Der bayerische Landtag hat ein Gesetz erlassen in dem es Kommunen erlaubt ist

in Ihren Friedhofssatzungen Grabsteine aus Kinderarbeit zu verbieten.

Siehe Artikel im Boten am 21.7.16.

Fachleute warnen seit Jahren vor Kinderarbeit in chinesischen und indischen Steinbrüchen, in denen Grabsteine für den deutschen Markt gehauen werden.

Etwa ein Drittel bis die Hälfte der Grabsteine für deutsche Friedhöfe soll nach Angaben des Naturwerkstein-Verbands aus Indien stammen. Ca. 260 Millionen Kinder leiden weltweit darunter.

Alle Maßnahme, welche Kinderarbeit ächten und unterbinden sollten unterstützt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Bogner

Nach oben

Einsatz für Geschwindigkeitsbeschränkung gegen Autobahnlärm

An die

Marktgemeinde Feucht

Antrag

Hiermit stelle ich als Marktgemeinderat folgenden Antrag, der Marktgemeinderat  bzw. das zuständige Gremium möge beschließen:     

Die Verwaltung wird beauftragt auf die für den Streckenabschnitt der Autobahn A9 in Höhe der Gemeinde Feucht zuständigen Stellen - insbesondere auf das Strassenbauamt - zuzugehen, mit dem Ziel eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h auch in Richtung München parallel zur Gemarkung Feucht einzuführen (ab Höhe SC Feucht bis zur Ausfahrt Feucht).

Begründung

Bürgermeister Rupprecht ließ sich im Mai, am Rande eines Ortstermins in der Zeidlersiedlung, im „Boten“ mit den Worten zitieren, „dass der Fahrbahnbelag an der A9 in den nächsten Jahren durch Flüsterasphalt ersetzt wird“. Eine solche Maßnahme wird grundsätzlich begrüßt, aber damit wird noch lange nicht das Mögliche von der Gemeinde für die Bürgerinnen und Bürger versucht. Bis zur Verwirklichung der versprochenen Maßnahme können leider noch viele Jahre vergehen.

Von der Autobahn A9 geht für Feucht ein Lärmpegel aus, vom dem mehr oder weniger alle Feuchter Bürgerinnen und Bürger betroffen sind. Seit Errichtung der Lärmschutzwand an der Autobahn hat der Verkehr deutlich zugenommen und die Belastungen steigen stetig, aber seit vielen Jahren wurden keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Regelmäßig werden neue Studien veröffentlicht, die eindringlich vor gesundheitlichen Langzeitschäden durch übermäßige Lärmbelastung warnen. Verantwortlich für die Lärmbelastung ist nicht nur die starke Zunahme des LKW-Verkehrs. Auch die PKW sind im Durchschnitt immer stärker motorisiert, dazu kommen breitere Reifen und auch der Anteil der SUVs nimmt stetig zu. Der Luftwiderstand und das Abrollgeräusch der Reifen sind bekanntlich mit zunehmender Geschwindigkeit maßgeblich an der Geräuschkulisse beteiligt. So können beispielsweise SUVs, die sich mit hoher Geschwindigkeit in Richtung München bewegen, genau so viel oder sogar mehr Lärm verursachen als LKWs. Davon kann man sich in Autobahnnähe selbst überzeugen.

Darum soll sich die Verwaltung dafür einsetzen, dass zusätzlich zu den innerorts bereits begonnenen und aktuell fortgeführten, lärmmindernden Maßnahmen (z. B. Flüsterasphalt), die besonders den direkten Anrainern nutzen, eine Begrenzung der erlaubten Geschwindigkeit auf der A9 in beiden Richtungen auf 120 km/h zu allen Tageszeiten anzustreben ist, die allen Feuchtern zugutekommen wird. Der bereits vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkung in der Gegenrichtung nach Berlin wird damit logisch entsprochen. Die zuständigen Stellen sind dafür zu sensibilisieren, diese einfache, preiswerte und vor allem sofort wirksame Maßnahme zu realisieren.

Es muss nicht noch Jahre auf den Flüsterasphalt gewartet werden. Auch danach wird die Beschränkung auf 120 km/h sinnvoll bleiben, denn die Maßnahme erhöht auch die Verkehrssicherheit massiv. Immerhin liegen auf dem Streckenabschnitt eine Raststätteneinfahrt und eine äußerst kritische Überlappung der Ausfahrt mit einer sehr knapp bemessenen Autobahnausfahrt auf die A73. Zudem wird der Flüsterasphalt nicht die erheblichen Luftwiderstandsgeräusche der Fahrzeugkarosserien bei hohen Geschwindigkeiten minimieren, die auf der Autobahn zu einem großen Teil für den Lärm mitverantwortlich sind. Flüsterasphalt ohne eine gleichzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung ist darum nur eine unvollständige Lösung bei Autobahnen.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Hagel

Nach oben

Haftpflichversicherung für Flüchtlinge

An die

Marktgemeinde Feucht

Antrag

Hiermit stelle ich als Marktgemeinderat für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden Antrag, der Marktgemeinderat bzw. das zuständige Gremium möge beschließen:       

  1. Die Marktgemeinde Feucht schließt eine Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge und Asylbewerber in Feucht ab.
  2. Die Versicherung ist zunächst auf ein Jahr begrenzt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt auf den Landkreis Nürnberger Land zuzugehen, mit dem Ziel eine Haftpflichtversicherung für unbegleitete Jugendliche abzuschließen.

Begründung

Flüchtlinge und Asylbewerber sind nicht haftpflichtversichert.

Wie auch hier in Feucht schon geschehen, ist es schwierig im Schadensfall einen Geschädigten zu entschädigen. Beispiel: Ein Kind fährt mit dem Fahrrad in ein Auto und verursacht Schäden an Lack und Karosserie. Die Flüchtlinge und Asylbewerber sind nicht in der Lage – auch wenn sie dies wollten – eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. Deshalb muss in diesem Fall – anders als bei deutschen Staatsbürgern – der Staat (hier die Kommune) tätig werden.

Eine solche Versicherung kommt den Feuchter BürgerInnen zugute, die sonst bei einem entstandenen Schaden leer ausgehen würden.

Seit dem 1.1.2016  hat die GVV Kommunalversicherung VVaG eine Private Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge und Asylbewerber im Angebot, die die Kommunen als Sammelvertrag abschließen können. Der Preis für diese Versicherung dürfte sich, wenn viele Familien mit betroffen sind im Jahr bei ca. 2000 € bewegen.

Nähere Informationen sind dem in der Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Hagel

Nach oben

Die Marktgemeinde Feucht bewirbt sich als “Fairtrade-Gemeinde“

Antrag

Der Marktgemeinderat bzw. das zuständige Gremium möge beschließen:

Die Marktgemeinde Feucht bewirbt sich als “Fairtrade-Gemeinde“ im Rahmen der Internationalen Kampagne von „Fairtrade-Towns“ von Transfair.

Die Verwaltung wird aufgefordert, an der Kampagne „Fairtrade Towns“ teilzunehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen. Die für die Verleihung des Titels erforderlichen Kriterien sind zu recherchieren und zu erfüllen.
http://www.fairtrade-towns.de/materialien/bewerbungsunterlagen/

Die Verwaltung wird aufgefordert künftige bei allen Sitzungen und Ausschüssen des Marktgemeinderates sowie im Bürgerbüro ein Produkt aus Fairem Handel zu verwenden (z.B. Kaffee, Tee, Zucker, Kakao, Säfte etc.)

Begründung

Eine Gemeinde des fairen Handels zeigt soziale Verantwortung und übernimmt eine Vorbildfunktion für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Für den Markt Feucht bedeutet die Kampagne auch die Chance, sich als innovative und zukunftsfähige Gemeinde zu zeigen und ein positives Image zu transportieren. Ziel der Kampagne ist es, dass sich unterschiedliche Akteure in der Kommune gemeinsam für den fairen Handel einsetzen. Bei der Kampagne „Fairtrade Town“ geht es darum, in den Konsumländern das Bewusstsein für fair gehandelte Produkte zu fördern, um dadurch verbesserte Absatzmöglichkeiten für Produzenten in den Erzeugerländern zu schaffen, die wiederum den dort arbeitenden Menschen gerechte Arbeitsbedingungen geben und damit menschenwürdige Lebensbedingungen ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Bogner (stv. Fraktionssprecherin Bündnis90/Die Grünen

Nach oben

Veranstaltungstipp

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>