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Ergänzender Antrag zur Ausarbeitung eines umfassenden Fahrradverkehrskonzeptes für den Markt Feuch

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Marktgemeinderats,

bezugnehmend auf den Antrag des Marktgemeinderates Lothar Trapp im Namen der SPD-Fraktion, stelle ich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag:

Es wird die Ausarbeitung eines Fahrradverkehrskonzeptes für den gesamten Markt Feucht beschlossen. Einzelmaßnahmen wie die beantragte Einrichtung der Fahrradstraßen können vorab realisiert werden, sobald feststeht, dass sie mit dem künftigen Gesamtkonzept im Einklang stehen.

Das Ziel soll wie folgt erreicht werden:

Zur Ausarbeitung dieses Gesamtkonzeptes soll aus den Reihen des Marktgemeinderates und Fachleuten unseres Bauamts ein entsprechender Arbeitskreis eingerichtet werden, zu welchem zu gegebener Zeit und Bedarf entsprechende externe Fachplaner hinzugezogen werden können.

Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden:

  • Das Verkehrskonzept des Büros Lademacher von 2014. Das Fahrradverkehrskonzept wird dessen Ergebnisse hinsichtlich des Radverkehrs entsprechend weiterentwickeln.
  • Das im Juli 2019 verabschiedete Radverkehrskonzept des Landkreises Nürnberger Land, welches bereits konkrete Maßnahmen für Feucht ausweist.
  • Die Entwicklungsziele des ISEK-Prozesses (u.a. Zukunftskonferenz).
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  • Die spezifischen Ergebnisse für den Markt Feucht, resultierend aus dem „Fahrradklima Test“ des ADFC aus dem Jahr 2020 (Veröffentlichung im Frühjahr 2021).

Das Fahrradverkehrskonzept soll sich zum einen an relevanten Fahrradrouten aus den Wohnquartieren hin in die Ortsmitte, zu den Haltestellen des ÖPNV, den KiTa`s und Schulen, den Sportstätten, Freizeiteinrichtungen etc. orientieren. Auch die Frage von erforderlichen Abstellflächen mit Sicherungsmöglichkeiten soll berücksichtigt werden.

Das Fahrradverkehrskonzept soll Einzelmaßnahmen ausweisen, die gemäß einer abzustimmenden Priorisierung umgesetzt werden und entsprechend in die mittelfristigen Finanzplanungen künftiger Haushalte einfließen. Geeignete Einzelmaßnahmen sollen nach entsprechendem Beschluss im Marktgemeinderat auch bereits vor endgültiger Verabschiedung des Gesamtkonzeptes beschlossen werden können.

Es soll die Möglichkeit zu vielfältiger Beteiligung von interessierten und fachkompetenten Bürger:innen geschaffen werden, beispielsweise durch öffentliche „Orts-Befahrungen“ ab dem Frühjahr. Zur Vorbereitung und Begleitung kann ein eigener Arbeitskreis aus den Reihen des Marktgemeinderates gebildet werden.

Zur Finanzierung wird die Verwaltung beauftragt, die Verfügbarkeit von entsprechenden Förderprogrammen des Landes und des Bundes zu prüfen. Speziell auf das am 25.01.2021 durch das Bundesverkehrsministerium gestartete und mit Rekordmitteln von knapp 1,5 Milliarden Euro ausgestattete Programm „Stadt und Land“ wird verwiesen.

Begründung:

Der Wandel der klimatischen und gesellschaftlichen Verhältnisse und der damit einhergehende Wertewandel der Gesellschaft hin zu einem bewussteren Umgang mit Ressourcen und einem neuen Gesundheitsbewusstsein wirken sich bereits nachhaltig auf das Mobilitätsverhalten aus, das Fahrrad ist die konsequente Antwort auf diese Fragestellungen. Gerade auf kurzen, innerörtlichen Strecken kann es das schnellste, kostengünstigste und umweltfreundlichste Verkehrsmittel sein. Der Markt Feucht soll daher Maßnahmen realisieren, welche den ambitionierten Zuwachs des Anteils des Fahrradverkehrs am Gesamtverkehrsgeschehen als Ziel haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Sperling
Marktgemeinderat Bündnis 90/Die Grünen

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Anträge für zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Zimmerausstattungen an Grund- und Mittelschule und zur Risikosenkung bei der Schülerbeförderung

Hiermit stelle ich als Marktgemeinderätin im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Anträge:

1.) Zusätzliche Mittel für Zimmerausstattungen an Grund- und Mittelschule

Im Haushaltsplan 2021 werden im Vermögenshaushalt für allgemeine Corona Maßnahmen unter "1.2101/9351 Grundschule Zimmerausstattung" und unter "2130.9351 Mittelschule Zimmerausstattung" zusätzlich je 50.000 € eingestellt.

Begründung:

Der Gesundheitsschutz der Schüler*innen sollte in Zeiten von Corona höchste Priorität haben. Da von den sich immer stärker ausbreitenden Mutationen des Corona-Virus auch für Kinder ein größeres Infektionsrisiko auszugehen scheint und auch nicht absehbar ist, wann Lehrkräfte und Kinder die Schutzimpfungen erhalten werden, ist es erforderlich, die Klassenräume und Lehrerzimmer der Grund- und Hauptschulen mit mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion auszustatten. Die Beschaffung der Geräte soll schnellstmöglich erfolgen.  

Die Entsprechenden Fördermittel des Landes (gem. FILS-R Nr.2 Abs. c)) sollen, sofern noch nicht geschehen, schnellstmöglich beantragt werden. Da dem Markt Feucht als Sachaufwandsträger der Schulen die Höhe der Fördermittel noch nicht bekannt ist, erachten wir es notwendig die oben genannten Haushaltspositionen aufzustocken und eine gegenseitige Deckung zu ermöglichen. 

2.) Mit Wiederbeginn des Unterrichts die Schulbusse nur zu 50 % auslasten

Mit dem Wiederbeginn des Präsenzunterrichtes wird der Schulkindertransport mit Bussen derart organisiert, dass die Sitzplätze zu maximal 50% ausgelastet werden. Sollte die Fahrzeugkapazität des beauftragten Unternehmens dazu nicht ausreichen, sollen zusätzliche Fahrten zeitversetzt stattfinden oder sogenannte Verstärkerbusse eingesetzt werden. 

Sofern der Markt Feucht zu diesem Zweck keine Förderung aus Landesmitteln mehr beantragen kann, wird auf der Haushaltsstelle 0.2901.6390 ein ausreichend bemessener Ansatz geschaffen.

Begründung:

Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge sollen zu max. 50% mit Fahrgästen besetzt werden, um die Belastung der Atemluft durch eventuell virenbelastete Aerosole so niedrig wie möglich zu halten. Die Gesundheit der Schulkinder muss die entscheidende Maxime in der Organisation des Transportes sein, alle Risiken müssen maximal reduziert werden, dafür steht der Markt Feucht in der Verantwortung.

Mit freundlichen Grüßen,

Rita Bogner
Marktgemeinderätin Bündnis 90/Die Grünen

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Antrag zur Positionierung der Marktgemeinde gegen die Stromtrasse Juraleitung P53

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kotzur,

hiermit stelle ich als Marktgemeinderätin im Namen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Antrag:

Neue Stromtrasse „Juraleitung P53“

Im Namen der Fraktion von B90/Die Grünen beantrage ich, dass die Marktgemeinde sich eindeutig

gegen jegliche Variante der Juraleitung P53 ausspricht.

Begründung:

Zu Beginn des Raumordnungsverfahrens, das die Regierung der Oberpfalz leitet, kann der Markt Feucht als "Träger öffentlicher Belange" eine Stellungnahme abgeben.

Die grundsätzliche Notwendigkeit der Juraleitung ist nicht nachgewiesen, der Bau dieser Leitung wäre das Aus für die dezentrale Energieversorgung.

Durch den Bau der Stromtrasse P53 wird im Reichswald eine Fläche von ca. 135 ha gerodet, gerade in Zeiten der Klimakrise ist dies nicht hinnehmbar.

Benachbarte Kommunen haben sich bereits klar gegen die geplante Stromtrasse ausgesprochen, z. B. Büchenbach, Schwabach, Altdorf.

Der Markt Feucht sollte sich diesem Beispiel anschließen und diesen Antrag zur nächsten Marktgemeinderatssitzung am 21.10.20 als zusätzlichen Tagesordnungspunkt einfügen.

Mit freundlichen Grüßen,

Rita Bogner,
im Namen der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen

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Antrag zur Erarbeitung eines Klimarisiko- und Anpassungskonzeptes

Begründung:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

die messbaren und dauerhaften klimatischen Veränderungen schreiten fort und wirken sich immer deutlicher aus. Unter anderem in Abschmelzen von Poleis, Dürreperioden und Verlust von fruchtbaren Böden in der Landwirtschaft.

Konkret in unserer Marktgemeinde beispielsweise durch den Anstieg der Durchschnittstemperatur im langjährigen Vergleich, das Absterben der Nadelbäume in den Wäldern verursacht durch Dürre und trockenheitsbegünstigte Borkenkäferpopulationen, den bereits im April diesen Jahres durch die Feuerwehr gelöschten Waldbrand, dem bereits das gesamte Jahr 2020 deutlich unter dem Mittelwert liegendem Grundwasserpegel, dem Verlust der Artenvielfalt im Ökosystem und vielen weiteren Effekten. 

Es wird immer klarer, dass diese Entwicklungen große Risikopotentiale sowohl für Flora und Fauna, aber auch für den Menschen mit sich bringen. Die Marktgemeinde Feucht muss sich daher mit diesen Risiken auseinandersetzen, um entsprechende Maßnahmen in den Zielkategorien „Klimaschutz“ und „Anpassung an Effekte klimatischer Veränderungen“ einleiten zu können. 

Das Klimaschutzprogramm Bayern 2050 definiert den Umwelt-Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“. Die Förderrichtlinien decken das im vorliegenden Papier von unserer Fraktion beantragte Vorhaben ab.

Gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 01.09.2013, geändert am 01.03.2018, gilt der Markt Feucht als Gemeinde im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH). Daraus ergibt sich die Möglichkeit Zuwendungen in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Landesmitteln gewährt zu bekommen.

Antrag:

Um den beschriebenen Effekten künftig wirksam und angemessen begegnen zu können, beantrage ich im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: 

Der Markt Feucht veranlasst, 

- die Erarbeitung eines Klimarisiko- und Anpassungskonzeptes unter Inanspruchnahme externer Sachverständiger mit Berücksichtigung der Teilbereiche: o Analyse und Bewertung der Ausgangssituation, Verwundbarkeitsanalyse, Anpassungskapazität
   - Aufzeigen möglicher Vorhaben zu Anpassung und Entwicklung
   - Erhebung der bestehenden Maßnahmen
   - Ausarbeitung neuer Maßnahmen 

- die Prüfung der Förderrichtlinien und Zuwendungsvoraussetzungen, um die Finanzierung des beantragten Klimarisiko- und Anpassungskonzeptes sicherzustellen.

Die entstehende Expertise wird als eine Art Fundament den Marktgemeinderat in die Lage versetzen, in der vor uns liegenden Legislaturperiode konkrete, für unsere Marktgemeinde notwendige, angepasste und angemessene Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen einzuleiten. 

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Sperling
Marktgemeinderat Bündnis 90/Die Grünen

Anlage zum Antrag: Zusammenfassung der Förderung >> (..) Die Erstellung eines solchen Konzeptes durch entsprechende Sachverständige liegt bei etwa 10000-20000 €, d. h. unter Annahme einer 90%igen Förderung verbliebe für den Markt Feucht ein zu tragender Kostenanteil von voraussichtlich 1000-2000 €.

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