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Die Altdorfer Grünen lehnen nach Abwägung aller Argumente eine weiter Flächenversiegelung für die Erweiterung des Gewerbegebiets an der Neumarkter Straße klar ab.


Unsere Antworten auf wesentliche Fragen dazu:

Wird es im geplanten Gewerbegebiet ein Einkaufszentrum geben?

  • Obwohl immer wieder ein Supermarkt angekündigt wird, mindestens als „Option“: Aktuell schließt das bayerische „Anbindegebot“ einen Supermarkt auf der Grünen Wiese aus, ohne Ausnahmemöglichkeit.
  • Die Stadt hofft auf eine Veränderung nach der Wahl – d.h. wenn die Staatsregierung nicht mehr auf Wahlstimmen achten muss…. Offensichtlich ist die Stadt bereit, entgegen der heutigen Einsicht in ökologische Grenzen rechtliche Schlupflöcher zu nutzen.
     

Würde ein Einkaufszentrum hier die Möglichkeit bieten, dass mehr Menschen zum Einkaufen laufen oder radeln und v.a. gehbehinderte Menschen zu Fuß einkaufen können?

  • Die Entfernung ist für die allermeisten weiter als 400 m, die Grenze für sogenannte „Fußläufigkeit“.
  • Ein Teilnehmer mit Rollator formulierte klar:
  • „Wer soll denn da hinlaufen? Mir ist das zu weit, das schaffe ich nicht!“
  • Und bat anschließend um Mitnahme für den Rückweg, weil er den nicht mehr schaffte…
     

Welche Folgen hätte eine weitere Bebauung für die Natur?

  • Bei einer Kartierungsaktion fanden Kindergruppen innerhalb von 90 Minuten 160 Pflanzenarten, aus denen auf das Vielfache an Kleintieren zu schließen ist. Das ist eine wichtige Biodiversität.
  • Dieser Lebensraum  für Pflanzen und Tiere, besonders die geschützten Erdkröten, Sandeidechsen und Feldlerchen, wäre bedroht. Das Bayerische Naturschutzgesetz verlangt verbundene Biotope, in denen Tiere und Pflanzen sich frei bewegen und stabil fortpflanzen können.
  • „Bevor hier weitere Fläche versiegelt wird, muss Altdorf erst das geforderte kommunale Biotopverbundkonzept erstellen“, forderte Miranda Bellchambers als Vertreterin der Lokalgruppe des Bund Naturschutz.
  • Bayern hat vor Jahren eine Flächensparvorgabe gemacht: Statt damals 10 ha täglicher Flächenverbrauch dürften es danach nur noch die Hälfte, also 5 ha sein.
  • Altdorf hat aber seine Gewerbefläche und damit Flächenversiegelung in den letzten Jahren bereits erhöht statt reduziert.
  • Folge von Versiegelung: Wenn das Regenwasser nicht mehr durch den Boden ins Grundwasser versickern kann, droht weiter Trockenheit. Wenn es stattdessesn über Abwasserkanäle in Flüsse geleitet wird, drohen  Überflutungen in der Nachbarschaft (z.B. in den tieferliegenden Ortschaften wie Schleifmühle).
     

Brauchen wir dieses Gewerbegebiet, um Altdorfer Betriebe zu halten und zu fördern?

  • Es gibt freie Gewerbeflächen in Altdorf, auch in Stadtbesitz.
  • Warum die Stadt interessierten heimischen Betrieben da kein Grundstück anbieten kann, ist nicht verständlich.
  • Wenn diese Flächen Altdorfer Betrieben verkauft werden, wurden sie davor den landwirtschaftlichen Betrieben genommen, die damit existentiell geschwächt werden, wie betroffene Landwirte beklagen.
     

Brauchen wir weitere Gewerbeflächen für die Stadtkasse?

  • Der Bedarf der Stadt an Geld für ihre Investitionen ist unbestritten.
  • Aber: Vom einmaligen Erlös des Grundstücksverkaufs müssen die Ausgaben wie Erschließungskosten, Gutachten, Finanzierungskosten usw. abgezogen werden. Diese Aufwendungen belasten die Stadtkasse auf jeden Fall und gleich, während die Einnahmen erst nach Verkauf der Grundstücke fließen, was einige Zeit dauern kann und in der aktuellen Wirtschaftslage keineswegs so sicher ist.
  • Gewerbesteuer fließt erst, wenn angesiedelte Firmen die Baukosten abgeschrieben haben.
  • Nicht beachtet werden Folgekosten durch die ökologischen Schäden – die man schlecht berechnen kann.

 

Welche Folgen hätte ein neues Gewerbegebiet für die Altdorfer Stadtentwicklung?

  • Eine Altdorfer Unternehmerin warnt vor einem Kettensterben in der Altdorfer Innenstadt  (wie in Nürnberg geschehen).
  • Eine Alternative, um Gewerbesteuern ohne massive Flächenversiegelung zu erhalten: Werbung um Firmen mit Bürotätigkeiten, die man mit dem Freizeitwert der Stadt für potentielle Mitarbeitende anstelle betonierter Gewerbeflächen anlocke.

 

Könnten ökologische Vorgaben die Naturschäden ausgleichen?

  • „Wir reden über eine hohe Versiegelung...da braucht man sich gar nichts in die Tasche zu lügen.“ (Architekt des Planungsbüros)
  • „Bäume und Rasenstücke sind hübsch, bringen aber der Tierwelt wenig.“ (Einschätzung BN-Ortsgruppe)
  • Grundkonflikt: Durch ökologische Anforderungen werden mögliche Investoren abgeschreckt. Auch heimische Firmen geraten nach eigener Aussage durch die geplanten ökologische Auflagen an ihre finanziellen Grenzen.
  • Dementsprechend nennt der Bürgermeister die ökologischen Gestaltungsmöglichkeiten einen „Idealfall, den wir anstreben -  viele Unternehmen können das, wenn sie das wollen.“ Aber er sieht bei manchen Ideen realistisch: „Wir finden hier auf dem Land keinen Supermarktbetreiber dafür.“ Eine Öko-Zertifizierung ist auch nicht vorgesehen.
  • Auch interessierte heimische Betriebe werden nach eigener Aussage von den geplanten Auflagen finanziell an oder über ihre finanziellen Grenzen gebracht.
  • Da viele Auflagen im individuellen Einzel-Kaufvertrags geregelt werden, bleibt viel Spielraum, sie dann doch nicht umzusetzen.
  • Die Erfahrung zeigt: Ökologische Auflagen wie Dachbegrünung gab es auch schon bei früheren Gewerbegebieten – und wurden durch Ausnahmen und fehlende Kontrollen nicht umgesetzt.
     

Was passiert bei einem mehrheitlichen JA oder NEIN beim Bürgerentscheid?

  • Bei JA wird der vorgelegte Bebauungsplan vom Stadtrat umgesetzt.
  • Ein Einzelhandelszentrum wäre nur bei einer Gesetzesänderung möglich.
  • Bei NEIN wird für alle unbebauten Flächen der Bebauungsplan aufgehoben. Für die bebauten Grundstücke wird der Bebauungsplan entsprechend angepasst (entweder als Industrie- oder Gewerbefläche).

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