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Unser Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer für Hunde die aus dem Tierschutz geholt wurden ist zwar nicht in der Gemeineratsitzung vom 02.12.2021 behandelt worden, unser Anliegen in diesem Antrag wurde aber - nach kontroverser Diskussion - in die neue Hundesteuersatzung (HundStS) unter Paragraph 6 Absatz 2 aufgenommen. Damit können Hundehalter die einem Hund aus dem Tierschutz ein neues Zuhause gegeben haben die Hundesteuer auf Antrag rückwirkend für ein Jahr erstattet bekommen.
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]
Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern unseren Wohlstand und verteidigen unsere [...]
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]