GRÜNE fordern Runden Tisch für Gewaltschutz und Frauenhaus im Nürnberger Land

Das Nürnberger Land hat bis heute kein eigenes Frauenhaus. Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, müssen auf Schutzangebote außerhalb des Landkreises ausweichen. Gleichzeitig werfen neue Finanzierungsregelungen ab 2027 Fragen zur Zukunft der bestehenden Angebote auf. Unsere Kreistagsfraktion will deshalb mit einem Runden Tisch „Gewaltschutz und Frauenhaus im Nürnberger Land“ die Weichen für einen langfristig verlässlichen Gewaltschutz stellen. Ziel ist es, bestehende Angebote zu sichern und die Voraussetzungen für ein eigenes Frauenhaus im Landkreis konkret zu prüfen.

Kein eigenes Frauenhaus – obwohl der Bedarf erheblich sein könnte

Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, brauchen schnelle, unkomplizierte und sichere Unterstützung. Im Nürnberger Land ist das bislang nur durch Einrichtungen außerhalb des Landkreises möglich. Insbesondere das Frauenhaus Schwabach übernimmt einen wichtigen Teil der Versorgung. Doch die Einrichtung versorgt auch weitere Gebietskörperschaften und stößt regelmäßig an ihre Kapazitätsgrenzen.

Wie groß der Bedarf an Schutzplätzen sein könnte, verdeutlicht ein Blick auf die Istanbul-Konvention, das internationale Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Artikel 23 verpflichtet die Vertragsstaaten, ausreichende und leicht zugängliche Schutzunterkünfte bereitzustellen. Der erläuternde Bericht zur Konvention nennt als Orientierungswert einen Familienplatz je 10.000 Einwohner*innen.

Übertragen auf das Nürnberger Land mit rund 168.000 Einwohner*innen entspricht das rechnerisch etwa 17 Familienplätzen. Ein Familienplatz bezeichnet dabei die Unterbringungsmöglichkeit für eine Frau gemeinsam mit ihren Kindern.

Dieser Orientierungswert ist keine verbindliche Vorgabe für jeden einzelnen Landkreis. Er verdeutlicht jedoch die Größenordnung, die bei einer fundierten Bedarfsplanung berücksichtigt werden sollte. Wie viele Schutzplätze tatsächlich notwendig sind und wie diese regional bereitgestellt werden können, muss anhand der konkreten Versorgungssituation geprüft werden.

„Wir wissen seit Jahren, dass im Nürnberger Land ein eigenes Frauenhaus fehlt. Aber allein darüber zu sprechen, bringt uns nicht weiter. Wir müssen endlich konkret klären, was es braucht, damit sich daran etwas ändert“, erklärt Dr. Bianca Pircher, Vorsitzende unserer Kreistagsfraktion.

Neue Finanzierung ab 2027: Bestehende Angebote sichern

Zusätzlichen Handlungsbedarf schafft das neue Gewalthilfegesetz. Zum 1. Januar 2027 beginnt die neue Sicherstellungsverantwortung der Länder. Sie müssen künftig ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten gewährleisten. Ab 2032 besteht für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.

Der Bund beteiligt sich bis 2036 mit rund 2,6 Milliarden Euro an der Finanzierung. Doch die konkrete Umsetzung in Bayern birgt erhebliche finanzielle Risiken. Frauenhausverbände warnen vor Finanzierungslücken, unter anderem bei Personal-, Sach- und Gebäudekosten. Auch der Bayerische Landkreistag hat eine ausreichende staatliche Finanzierung angemahnt.

Für unsere Kreistagsfraktion steht fest: Die bestehenden Schutzangebote dürfen durch die Finanzierungsumstellung nicht gefährdet werden. Insbesondere muss gewährleistet bleiben, dass Frauen und Kinder aus dem Nürnberger Land auch künftig Zugang zum Frauenhaus Schwabach und zu den bestehenden Beratungsangeboten haben.

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, mögliche Finanzierungslücken dauerhaft auf den Landkreis abzuwälzen. Die auskömmliche Finanzierung der Frauenhäuser ist Aufgabe des Freistaats Bayern.

„Ein Rechtsanspruch auf Schutz hilft wenig, wenn in der Praxis die Plätze fehlen oder Einrichtungen um ihre Finanzierung kämpfen müssen. Wir müssen deshalb schon heute sicherstellen, dass die Versorgung auch nach 2027 funktioniert“, betont Pircher.

Drei konkrete Arbeitsaufträge für den Runden Tisch

Mit dem beantragten Runden Tisch will unsere Kreistagsfraktion Fachwissen aus Verwaltung, Politik, Frauenhäusern und Beratungsstellen zusammenbringen. Dabei soll es ausdrücklich nicht bei einem allgemeinen Austausch bleiben. Der Antrag formuliert drei konkrete Arbeitsaufträge.

1. Bestehende Schutzangebote langfristig sichern

Zunächst soll untersucht werden, welche Auswirkungen die neuen Finanzierungsregelungen auf die bestehende Gewaltschutzversorgung haben.

Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Mitversorgung durch das Frauenhaus Schwabach. Der Runde Tisch soll mögliche Finanzierungslücken und Versorgungsrisiken frühzeitig identifizieren und Handlungsempfehlungen entwickeln, damit das bestehende Schutz- und Beratungsangebot mindestens erhalten bleibt.

2. Bedarf und Voraussetzungen für ein eigenes Frauenhaus prüfen

Darüber hinaus soll der Runde Tisch untersuchen, ob und in welchem Umfang ein eigenes Frauenhaus im Nürnberger Land erforderlich ist.

Die für Dezember 2026 angekündigte bayerische Bedarfsanalyse soll dafür eine wichtige Grundlage liefern. Ergänzend müssen die örtliche Versorgungssituation und fachliche Orientierungswerte wie die Empfehlung aus dem erläuternden Bericht zur Istanbul-Konvention berücksichtigt werden.

Dabei geht es um ganz konkrete Fragen: Wie viele Schutzplätze werden benötigt? Welche Standorte kommen infrage? Wie viel Personal wäre notwendig? Welche Investitions- und Betriebskosten entstehen? Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen? Und wie kann geeigneter Anschlusswohnraum für Frauen und ihre Kinder nach einem Frauenhausaufenthalt geschaffen werden?

Ziel ist eine fundierte Entscheidungsgrundlage, auf deren Basis der Landkreis beurteilen kann, ob und wie ein eigenes Frauenhaus entstehen könnte.

3. Einen geeigneten Träger finden

Ein eigenes Frauenhaus benötigt eine Organisation, die sowohl die fachlichen Voraussetzungen als auch die personellen und organisatorischen Möglichkeiten für einen dauerhaften Betrieb mitbringt.

Der Runde Tisch soll deshalb frühzeitig mögliche Träger identifizieren, Gespräche führen und klären, unter welchen Voraussetzungen eine Trägerschaft denkbar wäre.

„Ein Frauenhaus entsteht nicht über Nacht. Dafür braucht es einen geeigneten Träger, eine tragfähige Finanzierung und eine realistische Planung. Genau diese Fragen wollen wir jetzt systematisch angehen“, erklärt Pircher.

Fachwissen und politische Verantwortung zusammenbringen

Nach dem Vorschlag unserer Kreistagsfraktion sollen am Runden Tisch insbesondere die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, das Amt für Familie, Jugend und Soziales, die Kämmerei, das Frauenhaus Schwabach, die Frauennothilfe, Fachberatungsstellen, Träger der freien Wohlfahrtspflege und Vertreter*innen der Kreistagsfraktionen beteiligt werden.

Je nach Fragestellung sollen außerdem Polizei, Jobcenter, Kommunen und Wohnungsgesellschaften einbezogen werden können.

Der Runde Tisch soll dabei keine politischen Entscheidungen ersetzen, sondern diese fachlich vorbereiten. Über mögliche finanzielle Verpflichtungen und konkrete Maßnahmen entscheiden weiterhin die zuständigen Gremien des Landkreises.

Für die Einrichtung des Runden Tisches selbst sind über die bestehenden Verwaltungsstrukturen hinaus keine zusätzlichen Kosten vorgesehen.

Konkrete Ergebnisse bis Mitte 2027

Unsere Kreistagsfraktion schlägt einen klaren Zeitplan vor: Bis spätestens Ende Januar 2027 soll der Runde Tisch seine Arbeit aufnehmen.

Erste Erkenntnisse sollen nach Möglichkeit bereits in die Haushaltsberatungen im Januar 2027 einfließen. Bis zum Ende des ersten Halbjahres 2027 soll ein Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen und einem Umsetzungsvorschlag vorliegen.

Der Zeitpunkt ist bewusst gewählt. Denn die Planung und Errichtung eines eigenen Frauenhauses ist ein komplexes Vorhaben, das mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Bis zum Inkrafttreten des individuellen Rechtsanspruchs im Jahr 2032 zu warten, wäre deshalb der falsche Weg.

Gewaltschutz braucht langfristige Lösungen

Bereits mit dem einstimmigen Beschluss zur Übergangsfinanzierung der bestehenden Schutzangebote haben Sozial- und Kreisausschuss deutlich gemacht, dass der Gewaltschutz im Nürnberger Land gesichert werden muss.

Unsere Kreistagsfraktion will nun den nächsten Schritt gehen: weg von kurzfristigen Lösungen und hin zu einer langfristigen Planung, die sowohl den Erhalt bestehender Einrichtungen als auch den möglichen Aufbau eines eigenen Frauenhauses berücksichtigt.

„Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, brauchen verlässlichen Schutz. Das darf nicht davon abhängen, ob kurzfristig irgendwo ein Platz frei ist. Wir wollen, dass sich der Landkreis dieser Verantwortung stellt und die notwendigen Schritte frühzeitig vorbereitet“, so Pircher.

Der Antrag unserer Kreistagsfraktion wird am Montag, 26. Oktober 2026, im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion vorberaten. Die Beschlussfassung im Kreistag ist für den 14. Dezember 2026 vorgesehen.

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