Die Hälfte der Macht – warum das Frauenstatut der GRÜNEN bis heute einzigartig ist

Während in Deutschlands Chefetagen und Parlamenten Frauen seit Jahrzehnten unterrepräsentiert bleiben, gibt es bei uns GRÜNEN eine verbindliche Antwort: das Frauenstatut. Es ist kein Lippenbekenntnis, sondern fester Bestandteil unserer Satzung – und es wirkt seit fast 40 Jahren. Höchste Zeit, einmal genauer hinzuschauen, was eigentlich darin steht, wie es entstanden ist und warum es bis heute so wichtig ist.

Ein Blick auf die Realität: Frauen in Führung bleiben die Ausnahme

Um zu verstehen, warum das Frauenstatut so besonders ist, hilft der Blick nach außen. 2024 waren bundesweit nur 29,1 Prozent der Führungspositionen mit einer Frau besetzt – deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 35,2 Prozent. Besonders ernüchternd: Seit 2014 hat sich an diesem Anteil praktisch nichts geändert. Und das, obwohl Frauen fast die Hälfte aller Erwerbstätigen stellen.

In der Politik ist das Bild kaum besser. Im Bundestag lag der Frauenanteil 2025 bei rund 32 Prozent – im weltweiten Vergleich reicht das nur für Platz 59. Auf kommunaler Ebene, dort wo Politik den Alltag der Menschen am direktesten gestaltet, ist die Lage am dramatischsten: In vielen Räten liegt der Frauenanteil unter 30 Prozent. Und der Trend zeigt vielerorts nach unten, nicht nach oben. Ein wesentlicher Grund: Politisch Engagierte sehen sich zunehmend Anfeindungen ausgesetzt, was die Bereitschaft zur Kandidatur sinken lässt – Frauen besonders.

Die Botschaft dieser Zahlen ist eindeutig: Wo man darauf vertraut, dass sich Gleichberechtigung schon von allein einstellt, passiert nichts. Oder es wird sogar schlechter.

Was im Frauenstatut steht

Genau an diesem Punkt setzt unser Frauenstatut an. Sein Kern ist die Mindestquotierung: Alle Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen. Bei Wahllisten sind den Frauen die ungeraden Plätze vorbehalten – und damit auch Listenplatz 1.

Damit das funktioniert, wird das Wahlverfahren getrennt geführt: Gewählt wird nach Positionen für Frauen und nach offenen Plätzen, auf denen alle Bewerber*innen kandidieren können. Reine Frauenlisten sind ausdrücklich möglich.

Das Statut geht aber über reine Sitzverteilung hinaus. Es sorgt auch dafür, dass Frauen in den Versammlungen selbst sichtbar und hörbar sind: Die Versammlungsleitung wird mindestens zur Hälfte von Frauen übernommen, Redelisten werden getrennt geführt, und mindestens jeder zweite Redebeitrag ist Frauen vorbehalten. Hinzu kommt ein wirksames Schutzinstrument: Das Frauenstatut gibt Frauen ein Vetorecht in Fragen, die sich auf das Geschlechterverhältnis beziehen, sowie die Möglichkeit eines Frauenvotums.

Wie es 1986 dazu kam

Das Frauenstatut fiel nicht vom Himmel – es war erkämpft. In den ersten Jahren nach der Parteigründung waren die GRÜNEN weit vom Ziel der Gleichstellung entfernt: Von 1980 bis 1985 war nur rund ein Drittel der Bundesvorstandsmitglieder weiblich. Es brauchte also eine verbindliche Regel, nicht nur guten Willen.

1986 wurde die Frauenquote beschlossen: Alle Gremien mindestens zur Hälfte mit Frauen, ebenso viele Frauen wie Männer auf allen Wahllisten. Damit hatten die GRÜNEN Mitte der 1980er Jahre einen großen Vorsprung vor den anderen westdeutschen Parteien und stießen dort überhaupt erst Überlegungen über Quoten an. Was heute selbstverständlich klingt, war damals ein echter Tabubruch – und hat die politische Kultur der Bundesrepublik nachhaltig verändert.

Warum überhaupt eine Quote?

Gegen Quoten gibt es einen Klassiker-Einwand: „Es sollte doch nach Qualifikation gehen, nicht nach Geschlecht.“ Das klingt fair – verkennt aber die Wirklichkeit. Die Zahlen zeigen: Ohne verbindliche Regeln bleibt die Hälfte der Bevölkerung dauerhaft unterrepräsentiert, und zwar nicht, weil es an qualifizierten Frauen fehlt, sondern weil Strukturen, Netzwerke und Diskurskulturen über Jahrzehnte von Männern geprägt wurden.

Eine Quote bricht diesen Kreislauf auf. Sie sorgt nicht dafür, dass unqualifizierte Frauen Ämter bekommen – sie sorgt dafür, dass qualifizierte Frauen überhaupt eine faire Chance haben, sichtbar zu werden und nachzurücken. Sie ist kein Misstrauensvotum gegen Männer, sondern ein Werkzeug, um einen strukturellen Nachteil auszugleichen. Bei uns ist Gleichberechtigung damit keine Frage des Wohlwollens einzelner, sondern fest verankert.

Warum sich Engagement lohnt

Unsere Demokratie lebt davon, dass sie alle abbildet, die in ihr leben. Solange Frauen in Räten, Parlamenten und Vorständen die Minderheit sind, fehlen ihre Perspektiven an genau den Stellen, an denen über unser aller Zukunft entschieden wird – über Wohnen, Verkehr, Bildung, Klimaschutz. Mehr Frauen in der Politik bedeutet nicht nur mehr Gerechtigkeit, sondern auch bessere Entscheidungen.

Deshalb ist dieser Beitrag zugleich eine Einladung. An alle Frauen, die schon einmal gedacht haben, dass sich etwas ändern müsste: Ihr müsst keine Berufspolitikerinnen sein und keinen perfekten Lebenslauf mitbringen. Es braucht vor allem den Willen, mitzugestalten – alles andere wächst mit der Aufgabe. Wer sich einbringt, verändert nicht nur die eigene Kommune, sondern macht Politik ein Stück weit gerechter. Die Hälfte der Macht ist bei uns garantiert. Selbstverständlich wird sie erst, wenn immer mehr Frauen sie sich nehmen.

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