Bundestagswahl 2025 23. Februar 2025 Unsre Kandidatin: Dr. Bianca Pircher Kanzlerkandidat: Dr. Robert Habeck Unser #TeamBayern für Berlin: Jamila Schäfer, Oberbayern Toni Hofreiter, Oberbayern Claudia Roth, Schwaben Sascha Müller, Mittelfranken Lisa Badum, Oberfranken Karl Bär, Oberbayern Tina Winklmann, Oberpfalz Niklas Wagener, Unterfranken Marlene Schönberger, Niederbayern Leon Eckert, Oberbayern, Kandidat der GRÜNEN Jugend Rebecca Lenhard, Mittelfranken Johannes Wagner, Oberfranken Victoria Broßart, Oberbayern Stefan Schmidt, Oberpfalz Jessica Hecht, Unterfranken Bianca Pircher, Mittelfranken, Kandidatin der GRÜNEN Jugend Andie Wörle, Schwaben Verena Machnik, Oberbayern Britta Jacob, Oberbayern André Hermann, Oberbayern Entwurf Wahlprogramm Plakatmotive und Flyermotive Unser Neuer Bundesvorstand Der Weg zur Neuwahl 16.12.2024 geplant ✅ Bundeskanzler Olaf Scholz stellt die Vertrauensfrage 48 Stunden später >>> Abstimmung im Bundestag ✅ sollte die Vertrauensfrage scheitern innerhalb von 21 Tagen 27.12.2024 geplant löst der Bundespäsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag auf innerhalb von 60 Tagen 23.02.2025 geplant Neuwahl des Bundestag Nach einer Wahlrechtsreform von 2023 werden dem Parlament danach genau 630 Mitglieder angehören. Gewählt wird in 299 Wahlkreisen. Es gilt das sogenannte personalisierte Verhältniswahlrecht. Das bedeutet: Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen. Die Erststimme wird auch als Wahlkreisstimme bezeichnet. Damit können Direktkandidaten aus dem eigenen Wahlkreis für den Bundestag gewählt werden. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Das Zweitstimmen-Ergebnis ist entscheidend für die letztendliche Sitzverteilung im Bundestag. Die Parteien besetzen die ihnen zustehenden Sitze zunächst mit Abgeordneten, die in ihrem jeweiligen Wahlkreis durch die Erststimmen die relative Mehrheit erreicht haben. Stehen einer Partei gemäß des Zweitstimmen-Ergebnisses dann noch mehr Mandate zu, ziehen auch Kandidatinnen oder Kandidaten der vorher festgelegten Landeslisten ein. Stehen einer Partei jedoch gemäß des Zweitstimmen-Ergebnisses weniger Mandate zu, als ihre Kandidatinnen und Kandidaten Wahlkreise gewinnen konnten, könnten bei dieser Wahl zum ersten Mal Wahlkreissiegerinnen oder Wahlkreissieger nicht in den Bundestag einziehen. Das liegt daran, dass die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft wurden.