Unsere Kreistagsfraktion hat sich mit zwei offenen Briefen an Leinburgs Bürgermeister Christian Palm und Landrat Armin Kroder gewandt. Darin unterstützen wir ausdrücklich die Forderungen der Petition gegen den sogenannten Matschgerla-Wagen und fordern konkrete Maßnahmen, damit sich die öffentliche Demütigung von Menschen, insbesondere Frauen, beim Fasching 2027 nicht wiederholt.
Fast 2.000 Menschen fordern ein Ende der öffentlichen Bloßstellung
Seit Monaten wird in Leinburg über den sogenannten Matschgerla-Wagen diskutiert. Beim Fasching werden dort Plakate präsentiert, auf denen Menschen aus der Gemeinde durch Anspielungen auf ihr Privat- und Sexualleben öffentlich bloßgestellt werden. Besonders häufig sind Frauen betroffen. Obwohl keine Namen genannt werden, sind die dargestellten Personen innerhalb der Gemeinde oftmals identifizierbar.
Die Initiatorinnen Theresa Ullmann und Jana Brückner haben mit ihrer Petition „Öffentliche Demütigung von Frauen in Leinburg stoppen“ auf diese Praxis aufmerksam gemacht. 1.920 Menschen haben die Petition unterzeichnet. Sie fordern unter anderem ein Verbot des Matschgerla-Wagens in seiner bisherigen Form und ein Ende der öffentlichen Bloßstellung.
Unsere Kreistagsfraktion unterstützt diese Forderungen ausdrücklich.
„Es geht hier nicht darum, ob jemand einen Faschingsspaß versteht oder nicht. Wenn Menschen aufgrund ihres Privatlebens öffentlich erniedrigt werden, ist eine Grenze überschritten. Insbesondere die sexualisierte Bloßstellung von Frauen kann eine Form psychischer und geschlechtsspezifischer Gewalt sein. Das müssen wir ernst nehmen“, erklärt Dr. Bianca Pircher, Fraktionsvorsitzende unserer Kreistagsfraktion.
Auch aus wissenschaftlicher Perspektive ist die Berufung auf Tradition keine ausreichende Rechtfertigung (die Lokalpresse berichtete). Historische Rügebräuche dienten unter anderem der sozialen Kontrolle und Einschüchterung. Insbesondere das Privat- und Sexualleben von Frauen unterlag dabei gesellschaftlicher Bewertung und öffentlicher Beschämung.
Die Auswirkungen solcher Praktiken können weit über den eigentlichen Faschingstag hinausgehen. Gerade in kleineren Gemeinden, in denen Menschen einander kennen, können öffentliche Bloßstellungen erhebliche persönliche und soziale Folgen haben. Durch die Verbreitung von Fotos in sozialen Medien können diese zusätzlich verstärkt werden.
Politische Verantwortung endet nicht an Zuständigkeitsgrenzen
Die Gemeinde Leinburg hat bislang darauf verwiesen, dass sie den Matschgerla-Wagen aufgrund der Zuständigkeiten für die betroffene Staatsstraße nicht unmittelbar verbieten könne. Betroffene müssten gegebenenfalls selbst zivilrechtliche Schritte einleiten.
Für unsere Kreistagsfraktion greift diese Antwort zu kurz.
„Natürlich müssen rechtliche Zuständigkeiten beachtet werden. Aber es kann nicht die Lösung sein, betroffene Menschen mit ihren Problemen allein auf den Zivilrechtsweg zu verweisen. Gerade in einer kleinen Gemeinde ist eine solche Auseinandersetzung mit erheblichen persönlichen Belastungen verbunden. Politische Verantwortung bedeutet auch, gemeinsam nach Lösungen zu suchen“, betont Doris Erdinger, Co-Fraktionsvorsitzende unserer Kreistagsfraktion.
Deshalb haben wir uns in zwei offenen Briefen sowohl an Bürgermeister Christian Palm und den Leinburger Gemeinderat als auch an Landrat Armin Kroder gewandt.
Unser Ziel ist, dass die zuständigen Stellen gemeinsam prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um den Matschgerla-Wagen in seiner bisherigen Form zu untersagen und weitere öffentliche Bloßstellungen zu verhindern.
Keine Anonymität gegenüber den Behörden
Ein weiterer zentraler Punkt unserer Forderungen betrifft die bislang fehlende Anmeldung des Matschgerla-Wagens.
Nach unserem Kenntnisstand wurde der Wagen in der Vergangenheit ohne Anmeldung aufgestellt. Damit waren die verantwortlichen Personen auch den zuständigen Behörden nicht namentlich bekannt.
Unsere Kreistagsfraktion fordert deshalb, dass künftig alle teilnehmenden Gruppen und Wagen verbindlich angemeldet werden und verantwortliche Ansprechpersonen mit Namen und Kontaktdaten benannt werden müssen.
Eine solche Registrierung ist bei Faschingsveranstaltungen in anderen Kommunen bereits gängige Praxis.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, die für den Fasching typische Maskierung abzuschaffen. Entscheidend ist, dass die Verantwortlichen gegenüber den zuständigen Stellen bekannt sind und bei möglichen Rechtsverletzungen zugeordnet werden können.
Anonymität gegenüber Behörden darf nicht dazu führen, dass niemand Verantwortung für öffentliche Herabwürdigungen übernehmen muss.
Eine Anmeldung allein löst das Problem allerdings nicht. Auch ein registrierter Wagen darf nicht automatisch Menschen öffentlich bloßstellen. Die Registrierung ist deshalb eine zusätzliche Maßnahme, nicht der Ersatz für das geforderte Verbot des Matschgerla-Wagens in seiner bisherigen Form.
Unsere konkreten Forderungen für Fasching 2027
Mit unseren offenen Briefen fordern wir von Gemeinde und Landratsamt insbesondere:
- Ein Verbot des Matschgerla-Wagens in seiner bisherigen Form rechtlich prüfen und auf den Weg bringen. Dazu sollen alle verfügbaren Handlungsmöglichkeiten im Straßen-, Straßenverkehrs- und Ordnungsrecht untersucht werden.
- Eine verbindliche Anmeldung teilnehmender Gruppen und Wagen sicherstellen. Verantwortliche Personen müssen gegenüber den zuständigen Stellen namentlich bekannt sein.
- Die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Landkreis stärken. Unterschiedliche Zuständigkeiten dürfen nicht dazu führen, dass notwendige Maßnahmen ausbleiben.
- Die Initiatorinnen der Petition und die Perspektiven Betroffener einbeziehen. Ihre Erfahrungen und Forderungen müssen bei der Entwicklung konkreter Lösungen berücksichtigt werden.
- Die nächsten Schritte transparent kommunizieren. Die Bevölkerung soll nachvollziehen können, welche Maßnahmen ergriffen werden und wie eine Wiederholung beim Fasching 2027 verhindert werden soll.
Gemeinderat befasst sich erneut mit dem Thema
Am Donnerstag, dem 29. Oktober 2026, soll sich der Leinburger Gemeinderat erneut mit dem Matschgerla-Wagen beschäftigen. Nach den vorliegenden Informationen ist die Beratung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen.
Unsere Kreistagsfraktion respektiert, dass persönliche Angelegenheiten und schutzwürdige Interessen vertraulich behandelt werden müssen. Gleichzeitig erwarten wir, dass die Gemeinde ihre grundsätzlichen Entscheidungen und die nächsten Schritte anschließend öffentlich kommuniziert.
Denn nach Monaten der Diskussion und fast 2.000 Unterschriften braucht es eine nachvollziehbare Perspektive für den Fasching 2027.
„Die öffentliche Bloßstellung und Demütigung von Menschen darf nicht länger unter dem Deckmantel des Brauchtums stattfinden. Die rechtlichen Zuständigkeiten mögen verteilt sein. Die Verantwortung, gemeinsam eine Lösung zu finden, bleibt“, erklärt Bianca Pircher.
Unsere Kreistagsfraktion wird die weitere Entwicklung begleiten und sich dafür einsetzen, dass aus der Diskussion konkrete Maßnahmen entstehen.
Unser Ziel ist klar: Der Matschgerla-Wagen darf in seiner bisherigen Form beim Fasching 2027 nicht erneut aufgestellt werden.
Die offenen Briefe im Wortlaut
Unsere Kreistagsfraktion hat ihre Forderungen in zwei offenen Briefen an die Verantwortlichen gerichtet. Beide Schreiben stehen hier im Original zur Verfügung:
Offener Brief an Bürgermeister Christian Palm und den Gemeinderat Leinburg
Offener Brief an Landrat Armin Kroder
Weitere Informationen zur Petition:
Öffentliche Demütigung von Frauen in Leinburg stoppen – openPetition
