Zwei Tage Worte und Taten von und für Frauen – Bericht vom 1. Ordentlichen Bundesfrauenrat 2026 in Berlin

Von Dr. Bianca Pircher | Bayerische Delegierte, Fraktionsvorsitzende GRÜNE Nürnberger Land


Berlin, 18. und 19. April 2026. Zwei Tage zu denen die Frauen – nur die Frauen – der Partei Worte und Taten ergriffen habe. Es gab zahlreiche Beschlüsse zu Recht, Arbeit, Sicherheit und Würde von Frauen. Ich war dabei – als bayerische Delegierte.

Triggerwarnung: Dieser Beitrag enthält Themen rund um sexualisierte Gewalt, Femizid und (digitale) Gewalt gegen Frauen. Wenn du gerade selbst betroffen bist oder Unterstützung brauchst: Die Notaufnahme des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen ist unter 0800 116 016 erreichbar – kostenlos, anonym, 24 Stunden am Tag.


Samstag, 18. April

Den Auftakt machte Bundesvorsitzende Franziska Brantner mit einer politischen Rede, die nichts beschönigt hat. GRÜNE Politik für Frauen ist keine Kür – sie ist Kernaufgabe. In Zeiten, in denen Gleichstellungserfolge weltweit unter Druck geraten, in denen Antifeminismus salonfähig wird und die Rechte von Frauen zunehmend in Frage gestellt werden, braucht es eine feministische Partei, die standhält.


„Nur Ja heißt Ja“ – Es ist Zeit, das Sexualstrafrecht zu reformieren

Einer der inhaltlich stärksten Programmpunkte des Samstags war die Debatte um ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht – ein Thema, das nicht neu ist, aber drängender denn je, zumal es diese Woche auch im Deutschen Bundestag behandelt wird.

14 EU-Staaten haben ihr Sexualstrafrecht bereits auf ein Konsensprinzip umgestellt. Deutschland nicht. Und das hat Konsequenzen, die sich in Zahlen zeigen, die eigentlich für sich sprechen sollten: Nur rund drei Prozent aller Fälle sexualisierter Gewalt werden überhaupt angezeigt. Drei Prozent. Das ist kein statistisches Dunkelfeld – das ist ein System, dem Betroffene nicht trauen, ein System, das dieses Misstrauen durch Gesetze mitverursacht, die sie im Stich lassen.

Das geltende Recht hat ein grundlegendes Problem: Es verlangt von Betroffenen, darzulegen, wie sie sich zur Wehr gesetzt haben. Es stellt die Frage, ob sie klar genug Nein gesagt haben – und übersieht dabei, was wir längst wissen. Schockstarre, Passivität, Schweigen, ambivalentes Verhalten – das sind keine Zeichen von Einwilligung. Das sind Schutzreaktionen. Häufige, belegte, menschliche Schutzreaktionen in Situationen extremer Bedrohung. Wer diese Reaktionen als stillschweigende Zustimmung wertet, verlagert die Verantwortung systematisch vom Täter auf das Opfer. Das ist strukturelles Unrecht – und es hat keinen Platz in einem modernen Rechtsstaat.

Der Bundesfrauenrat beschloss daher klar: Wir brauchen das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip in § 177 StGB. Jede sexuelle Handlung setzt die ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten voraus. Diese Zustimmung muss freiwillig sein, sie kann verbal oder durch eindeutige Handlungen gegeben werden – und sie muss jederzeit widerrufbar sein. Fälle, in denen Betroffene sich in einer Schockstarre befinden oder eine Meinungsänderung ignoriert wird, müssen klar strafbar sein. Ebenso Stealthing – das heimliche Entfernen des Kondoms ohne Zustimmung – und Übergriffe gegenüber schlafenden Personen und Personen mit eingeschränkter Willensbildung.

Was mich dabei immer wieder bewegt: Der Widerstand gegen diese Reform ist nicht neu. Er klingt immer gleich – zu weitgehend, zu kompliziert, zu unsicher. Dieselben Argumente haben wir bei jeder Schutzreform gehört. Und jedes Mal haben wir sie widerlegt. Es wird Zeit, dass wir aufhören, uns dafür zu rechtfertigen, dass wir Frauen schützen wollen.


Wehrpflicht und Geschlechtergerechtigkeit – Gleichbehandlung ist nicht dasselbe wie Gleichberechtigung

Auch die Debatte um eine allgemeine Wehr- und Dienstpflicht hat den Bundesfrauenrat beschäftigt. Die Forderung, eine solche Pflicht aus Gründen der Gleichberechtigung auf Frauen auszuweiten, klang für mich zuerst schlüssig – ich lernte aber an diesem Wochenende viel dazu.

Frauen tragen bereits heute täglich im Schnitt 76 Minuten mehr unbezahlte Care-Arbeit als Männer. Der Gender Care Gap liegt bei 43,4 Prozent, rund 80 Prozent aller Alleinerziehenden sind Frauen – mit allen damit verbundenen ökonomischen Risiken. Wer vor diesem Hintergrund zusätzliche staatliche Pflichten fordert, ohne diese Realität zu adressieren, schichtet Benachteiligung auf Benachteiligung. Das Grundgesetz verpflichtet nicht nur zur Gleichbehandlung – es verpflichtet ausdrücklich zur Beseitigung bestehender Nachteile. Echte Gleichberechtigung entsteht nicht durch die Ausweitung von Pflichten, sondern durch den Abbau struktureller Ungleichheiten. Das muss die Reihenfolge sein.

Eine finale Meinung erlaube ich mir dennoch noch nicht. Auch unsere Partei ist weiterhin in der Meinungsbildung.


Femizid sichtbar machen – ein Mordmerkmal, das überfällig ist

Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Viele dieser Taten werden strafrechtlich nicht als das eingeordnet, was sie sind: Femizide – Tötungen aus Misogynie, Besitzanspruch und patriarchaler Logik. Theoretisch können solche Motive bereits heute als niedrige Beweggründe nach § 211 StGB eingeordnet werden, aber in der Praxis werden sie häufig verkannt oder unzureichend gewürdigt.

Der Bundesfrauenrat beschloss daher: § 211 StGB muss um ein ausdrückliches Mordmerkmal für geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen erweitert werden, das Taten aus frauenfeindlicher, transfeindlicher oder patriarchaler Motivation klar erfasst. Zusätzlich – das war eine dringende Bitte, die ich in einem Änderungsantrag eingebracht habe – brauchen wir eine einheitliche gesetzliche Definition des Begriffs „Femizid“ als Grundlage für eine systematische statistische Erfassung – denn was wir nicht zählen, können wir nicht bekämpfen. Und Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte brauchen verpflichtende Fortbildungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt, weil ohne konsequente Umsetzung in der Rechtsanwendung jede Gesetzesänderung wirkungslos bleibt.


Mein Antrag: Schutz vor digitaler Gewalt

Dieser Teil liegt mir besonders am Herzen – nicht nur, weil ich den Antrag eingebracht habe, sondern weil ich weiß, wie real diese Gewalt ist.

Meine Rede begann mit einem Bild: An einem ganz normalen Morgen öffnest du dein Handy – und du merkst ganz schnell, heute ist nicht normal. Du siehst dich. Deinen Namen. In einem Video, das du nie gedreht hast. In privaten und intimen Szenen, die nie stattgefunden haben. Täuschend echt. Millionenfach geklickt und geteilt. Das ist kein Horrorszenario. Das ist die Realität von Frauen, die von KI-generierten Deepfakes betroffen sind – von Frauen, die gestalkt werden, gegen die koordinierte Hasskampagnen im Netz geführt werden, nicht aus dem Nichts, sondern als Teil einer organisierten antifeministischen Mobilisierung, die Gleichstellungspolitik aktiv bekämpft und demokratische Teilhabe gezielt untergräbt. Diese Gewalt bleibt nicht im Digitalen. Sie wirkt ins reale Leben hinein, in den Alltag, in die Psyche, in die Entscheidung, ob eine Frau sich noch traut, öffentlich zu stehen. Wer Frauen aus dem digitalen Raum drängt, greift die Demokratie selbst an. Das ist keine Übertreibung. Das ist die logische Konsequenz.

Der Antrag „Schutz vor digitaler Gewalt wirksam stärken“ wurde einstimmig angenommen. Fünf Forderungen stehen im Mittelpunkt:

Strafrecht modernisieren. KI-generierte Deepfakes ohne Einwilligung, Cyberstalking und digitale Einschüchterung müssen ausdrücklich strafbar sein. § 184k StGB ist entsprechend zu erweitern.

Recht auf Vergessenwerden wirksam machen. Rechtswidrige Inhalte müssen vollständig und dauerhaft gelöscht werden – immer nach neuestem Stand der Technik. Die Last dafür darf nicht länger bei den Betroffenen liegen.

Bestehende Regelungen endlich durchsetzen. Der Digital Services Act existiert. Er greift noch nicht. Aufsichtsbehörden müssen ausgestattet, Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden.

Prävention, Beratung und Qualifizierung ausbauen. Bundesweite Aufklärungskampagnen, niedrigschwellige Beratungsangebote, verpflichtende Schulungen für Polizei, Justiz und Verwaltung – digitale Gewalt muss erkannt werden, bevor sie eskaliert.

Forschung und Monitoring verstetigen. Was wir nicht messen, können wir nicht bekämpfen. Belastbare Daten, kontinuierlich, qualitativ, verbindlich.

Ein besonderer Dank gilt Dr. Lena Gumnior, MdB, die den Antrag mit ihrem juristischen Hintergrund noch einmal deutlich stärker gemacht hat.

Die Scham muss die Seite wechseln – nicht die Betroffenen sollen sich schämen, sondern die, die wegsehen, vertagen, Lücken lassen.

Den kompletten Antrag hier nachlesen.


Abendprogramm: Neue Männlichkeit mit Felix Banaszak

Den Abschluss des ersten Tages bildete ein Gesprächsabend mit Bundesvorsitzendem Felix Banaszak – zwei Stunden lang, offen, unbequem, notwendig. Banaszak hat sich der Debatte gestellt und wurde von den Delegierten auch klar herausgefordert: sein Auftritt im Playboy wurde angesprochen, die Frage, ob seine Auseinandersetzung mit Geschlechterthemen ernst gemeint oder Polittaktik sei.

Was mich inhaltlich beschäftigt hat: Banaszak benennt das Problem klar. Männer profitieren von patriarchalen Strukturen – und leiden gleichzeitig unter den Normen, die diese Strukturen erzeugen. Der gesellschaftliche Druck des Alleinverdieners, der Verlust enger Freundschaften ab der Pubertät, weil körperliche Nähe plötzlich als Schwäche gilt – das sind Mechanismen, die auch Männern etwas wegnehmen. Sein Kernargument: Scham allein befähigt nicht. Wenn das Ziel ist, dass Männer Teil der Lösung werden, braucht es mehr als Schuldgefühle – es braucht ein konkretes Bild davon, wie es anders gehen kann, fürsorgliche Männlichkeit als Freiheitsgewinn statt als Verlust. Das finde ich richtig. Gleichzeitig: Es gibt kein Recht auf einen Wohlfühlfeminismus, der niemanden fordert, und wer politische Konsequenzen ankündigt – für Programme, Strukturen, Parteikultur –, muss sie auch liefern.


Sonntag, 19. April

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte – ein Vortrag, der sitzt

Der Sonntag begann mit einem Vortrag, der mich noch beschäftigt. Prof. Dr. Ulrike Lembke, freie Rechtswissenschaftlerin und Expertin für rechtliche Geschlechterstudien aus Berlin, hat in aller Klarheit gezeigt, wo wir stehen – und warum wir noch weit von dem entfernt sind, was das Grundgesetz eigentlich von uns verlangt.

Ihr Ausgangspunkt war eine Bestandsaufnahme der Kräfte, die gegen Gleichstellung arbeiten. Den Begriff Backlash kennen wir – aggressive Gegenbewegungen, die schon dann einsetzen, wenn nur die Möglichkeit substantieller Veränderung besteht. Was Lembke ergänzte, hat mich nicht losgelassen: das Ist-mal-genug-jetzt-Patriarchat – die Behauptung, alles sei bereits erreicht, begleitet vom systematischen Abbau institutioneller Sicherungen, vom Ressourcenentzug, vom Rechtsbruch in Permanenz.

Die konkreten Zahlen, die Lembke präsentierte, sind für meine Arbeit im Landkreis direkt relevant: Nur 13,5 Prozent der Rathäuser in Deutschland werden von einer Frau geführt. Von den Frauen, die ein Bürgermeisterinnenamt ausüben, sind 40 Prozent ehrenamtlich tätig – bei Männern sind es 28 Prozent. Politische Teilhabe auf kommunaler Ebene setzt Ressourcen voraus: Zeit, Geld, Netzwerke, und das Fehlen konkreter Hindernisse – also ungleich verteilter Sorgearbeit, fehlender Unterstützung, sexistischer Abwertung und digitaler Gewalt bis hin zu Hasskriminalität. Das sind keine abstrakten Probleme. Das sind Barrieren, die täglich wirken.

Besonders getroffen hat mich das Zitat des UN-Frauenrechtskonventionsausschusses CEDAW von 1997, das Lembke einblendete: „Selbst traditionell stabile Demokratien haben versagt, wenn es darum ging, die Meinungen und Interessen der weiblichen Hälfte ihrer Bevölkerung umfassend und gleichberechtigt zu integrieren. Gesellschaften, in denen Frauen faktisch von öffentlichem Leben und Entscheidungsprozessen ausgeschlossen sind, können nicht als demokratisch gelten.“ Seit fast 30 Jahren. Und wir müssen es noch immer zitieren.

Was es konkret braucht, brachte Lembke klar auf den Punkt: institutionelle Infrastruktur. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte spielen dabei eine Schlüsselrolle – sie initiieren, vernetzen, bringen Gleichstellungsthemen aus der Region in kommunale Gremien. Aber sie arbeiten häufig ehrenamtlich oder mit minimaler Stundenzahl, verfügen kaum über eigenes Budget und erhalten von Verwaltungen und Bürgermeistern zu wenig Rückhalt. Das ist kein Einzelproblem – das ist strukturelles Versagen. Für mich als Fraktionsvorsitzende im Kreistag Nürnberger Land war das eine direkte Botschaft: Wer Gleichstellung will, muss die Strukturen schaffen, die sie ermöglichen.


Flexible Arbeitszeiten und Vereinbarkeit – Freiheit nur mit den richtigen Strukturen

Den Abschluss des Bundesfrauenrats bildete die Frage, wie flexiblere Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen können – und wie wir sicherstellen, dass Flexibilität nicht erneut zulasten von Frauen geht. Denn flexible Arbeitszeiten können befreien, aber sie können auch Frauen in Teilzeit- und Minijob-Fallen halten, wenn die Strukturen drumherum nicht stimmen. Ausreichende Kinderbetreuung, geteilte Sorgearbeit, Lohngerechtigkeit – das ist das Umfeld, in dem Flexibilität zu echter Freiheit wird. Ohne dieses Umfeld bleibt sie ein Versprechen, das in der Realität vor allem Frauen trifft.


Was ich mitnehme

Zwei Tage Berlin, viele Beschlüsse, und ein Gefühl, das ich selten so deutlich hatte: dass feministische Politik in diesem Land gerade gebraucht wird wie lange nicht mehr. Weil Gleichstellungserfolge keine Selbstläufer sind. Weil Gewalt gegen Frauen nicht verschwindet, nur weil wir nicht hinschauen. Weil das Recht der Realität von Betroffenen noch immer nicht gerecht wird – nicht im Sexualstrafrecht, nicht im Schutz vor digitaler Gewalt, nicht in der Sichtbarmachung von Femiziden.

Ich komme zurück in den Kreistag Nürnberger Land mit klaren Aufgaben: das Frauenhaus voranzutreiben, Gleichstellung strukturell zu verankern, und die Beschlüsse des Bundesfrauenrats in die kommunale Arbeit zu übersetzen. Denn das ist das, was ich in Berlin und davor gelernt habe: Bundesbeschlüsse werden erst dann real, wenn sie vor Ort ankommen.

Wir fordern Konsequenzen nach …