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beim Ortsverband Pommelsbrunn

Aus dem Brief des Bundesvorstandes von Bündnis 90/ die Grünen zu Corona:

„Für kommenden Monate gelten besondere Anforderungen an den Gesundheitsschutz, die kontinuierlich aufrecht zu erhalten bzw. zu verbessern sind. • Die stete Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Infektionsgrad und Ansteckungsgefahr sowie den gesellschaftlichen Auswirkungen. • Ein kontinuierliches und transparentes Monitoring der verfügbaren medizinischen und krankenhäuslichen Kapazitäten und Mechanismen der Verteilung von Patienten auf freie Plätze. • Die regionale und überregionale Koordination der Beatmungskapazität mit weiterem Auf- und Ausbau einer IT-basierten Struktur, Benennung von Schwerpunktzentren, Stabilisierung des bedarfsgerechten Ausbaus. • Die Einrichtung von “Corona-Kliniken“ in Ballungsgebieten und damit die weitgehende Trennung von Infizierten und nicht Infizierten. 3 • Die gemeinsame europäische Steigerung der Produktion von und Ausstattung mit Schutzkleidung und -masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Pflege- und Altenheime (Personal und Patienten). • Die Sicherung von Produktionskapazität für Impfstoffe und Medikamente in Europa • Koordinierte, großflächige, repräsentative Testungen zur Überwachung der Ausbreitung des Erregers, zur gezielten Identifizierung von Infizierten und ihrer Kontaktpersonen und zur Beobachtung des Anstiegs der Immunität in der Bevölkerung. Tests sollten übergangsweise auch außerhalb akkreditierter medizinischer Labore möglich sein, (z.B. in veterinärmedizinische Einrichtungen und staatliche und private Forschungseinrichtungen), aber mit vollständig validierten und kontrollierten Verfahren • Weiteres Hochfahren der Kapazitäten der Gesundheitsämter Grundmaßnahmen für die zweite Phase • Für alle Schritte der Lockerung gilt, dass Hygienemaßnahmen (wie Händewaschen, Abstand, Hustenetikette) langfristig unerlässlich sind. Physical Distancing kann die Verbreitung des Erregers zwar nicht völlig verhindern, aber wirksam eindämmen und sollte daher als gelebte Alltagskultur weiter beibehalten werden. Es bedarf der umfassenden öffentlichen Information und Schulung zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen • Der flächendeckende Einsatz von Mund-Nasen-Schutz reduziert das Risiko der Ausbreitung des Virus. Eine schrittweise Lockerung der Maßnahmen sollte daher mit einer Empfehlung zum flächendeckenden Tragen einhergehen. Entsprechend müssen die Produktion und Verteilung von Masken unmittelbar und deutlich verstärkt und regulatorische Hürden gerade auch mit Blick auf selbstgenähten Mund-Nasen-Schutz für den privaten Gebrauch ausgesetzt werden, bis ausreichende Mengen aus professioneller Produktion vorhanden sind. Medizinischer Mundschutz muss in erster Linie medizinischen und Pflegefachkräften vorbehalten sein • Unverzügliche Einsatz einer freiwilligen Tracking-App zur anonymisierten Warnung von Kontaktpersonen im Fall einer Infektion • Der Schutz von vulnerablen Gruppen durch massive hygienische Schutzmaßnahmen in Einrichtungen für Gesundheit und Pflege, durch umfangreiches Testen von Kontaktpersonen, durch erweiterte Kapazitäten von Hilfen für Personen aus Risikogruppen und den Ausbau psychotherapeutischer Hilfen und digitaler Angebote. Schutz bedeutet allerdings nicht „Umkehrisolation“. Auch für Risikogruppen gilt das Recht auf Selbstbestimmung. Allen Menschen aus Risikogruppen (Vorerkrankung, 60 Jahre und älter) sollte stattdessen freigestellt sein, sich zum persönlichen Schutz weiterhin zu Hause, im Homeoffice mit Lohnfortzahlung aufzuhalten. Dafür müssen die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden Kriterien für eine regionale und sektorale Differenzierung.“

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